Die Strafbefehle gegen den Inhaber eines Pizza-Restaurants in Berlin-Neukölln und zwei seiner Mitarbeiter wegen Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz (offiziell: Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetz, LFBG) sind nun rechtskräftig.
Die Spezialabteilung für Lebensmittelkriminalität der Amtsanwaltschaft Berlin warf den drei Männern im Alter von 34 bis 47 Jahren nach zwei Betriebskontrollen am 27. Juli 2020 und 9. Dezember 2020 schwerwiegende Hygieneverstöße vor: So wurden in der Küche und an Arbeitsplatten und -geräten zur Pizzaherstellung massive schwarzschimmelähnliche Verunreinigungen sowie verschimmelte Lebensmittel festgestellt. Auch lagerten die Männer Pizzazutaten in beschmutzten Behältern.
Da der Betrieb in der Vergangenheit bereits öfter wegen Hygieneverstößen aufgefallen war, erließ das Amtsgericht Tiergarten auf Antrag der Amtsanwaltschaft die nun rechtskräftigen Strafbefehle, mit denen die Angeklagten zu Geldstrafen von fünfzig, achtzig und einhundert Tagessätzen zu je 30,- Euro verurteilt wurden.
Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher
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