Ein heute 62-Jähriger soll für den angeblichen Kauf von Edelsteinen ein Darlehen von einer Millionen Euro erhalten haben – es sei dann jedoch weder zum Erwerb der Edelsteine noch zur Rückzahlung des Darlehens gekommen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges in besonders schwerem Fall, nämlich Verursachung eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes, in zwei Fällen erhoben.
Im Januar 2018 soll der Angeschuldigte gegenüber dem Geschädigten angegeben haben, dass er Edelsteine im Wert von vier Millionen Euro zu einem Einkaufspreis von zwei Millionen Euro erwerben könne. Dazu benötige er von diesem ein Darlehen über eine Millionen Euro. Das Opfer soll dem 62-Jährigen das Darlehen gewährt haben, die Rückzahlung soll für Februar 2018 vereinbart worden sein. Neben der Darlehenssumme sei zudem eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 500.000 Euro vereinbart worden. Doch zur Rückzahlung sei es nicht gekommen – laut Anklage habe der Angeschuldigte das Geld auch nicht für den Erwerb von Edelsteinen, sondern für andere Zwecke verwendet.
Der Geschädigte soll dem Angeschuldigten dennoch, jedenfalls im Juli 2018, noch vertraut haben, denn er soll mit ihm einen weiteren Darlehensvertrag in Höhe von 88.000 Euro für die Einfuhr und Lagerung von Rohedelsteinen, Gold und Rohdiamanten geschlossen haben. Doch auch diesen Betrag verwendete der 62-Jährige laut Anklage für andere Zwecke und zahlte ihn nicht an den Mann zurück.
Sommer
Staatsanwältin
Pressesprecherin
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