Ein 46 Jahre alter Mann soll mittels rechtswidrig erlangter Gutscheine bei einem Versandunternehmen Bestellungen ausgelöst haben – an sich selbst, und mit der zutreffenden Lieferanschrift „Justizvollzugsanstalt Tegel“. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn nun Anklage zum Amtsgericht Tiergarten wegen siebzehn Fällen gewerbsmäßigen Betruges erhoben.
Die Gutscheine sollen zuvor – ohne dass festgestellt werden konnte, durch wen – mittels falscher und missbräuchlich verwendeter Kundenkonten bestellt worden sein. Gesperrt wurden die Gutscheine allerdings nicht, obwohl deren Bezahlung unterblieben war. So konnte der Mann mutmaßlich die Bestellungen vornehmen, mit den Gutscheinen bezahlen und die Waren an sich liefern lassen. Dass er zumindest von den Taten unmittelbar profitiert haben dürfte, ließ sich so allerdings kaum verschleiern. Dem Versandunternehmen entstand ein Schaden in Höhe von 2.675 Euro.
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