Pressemitteilung Nr. 58/2021 | Bundesverwaltungsgericht

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

RayMediaNews auf YouTube

Das erstinstanzliche Klageverfahren beim Bundesverwaltungsgericht betrifft das Recht der Anlegung von Schienenwegen, konkret den Neubau der Schnellbahnlinie S4 (Ost) Hamburg-Bad Oldesloe im Planfeststellungsabschnitt 1 von Hasselbrook bis Luetkensallee.

Die Kläger zu 1 bis 21 dieses Verfahrens sind Eigentümer von Grundstücken entlang der geplanten neuen Schnellbahnstrecke. Ihre Grundstücke liegen sämtlich entlang des Planfeststellungsabschnitts 2. Sie sind der Auffassung, dass mit den Festlegungen in Planfeststellungsabschnitt 1 hinsichtlich des nachfolgenden Planfeststellungsabschnitts 2 Zwangspunkte geschaffen würden, aus denen sich schon eine Belastung ihrer Grundstücke ableiten ließe. Durch die Planung würden ihre Rechte als Eigentümer verletzt.

Der Kläger zu 22 dieses Verfahrens ist ein anerkannter Naturschutzverein und macht unter Berufung auf die Regelungen des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) die Verletzung naturschutzrechtlicher Normen durch den Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt 1 geltend.

Das Bundesverwaltungsgericht wird sich u. a. mit Fragen der Klagebefugnis von den Anrainern nachfolgender Planfeststellungsabschnitte sowie von Umweltverbänden auseinanderzusetzen haben.

Quelle :Verwaltungsgericht

Vermisst – 7-jährige Tara R. aus Gaildorf-Ottendorf – Wer kann Hinweise geben

S RAY PreSale Store