Senator Andreas Geisel beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans zur Erweiterung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
03.08.22, Pressemitteilung
Am 26. Juli 2022 hat der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Andreas Geisel, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 2-64 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin gefasst. Das betreffende 2,6 ha große Areal im Ortsteil Kreuzberg soll der Errichtung eines Neubaus zur Erweiterung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) dienen. Durch den Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben geschaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine südwestliche Teilfläche des Geländes zwischen Niederkirchnerstraße, Wilhelmstraße, Anhalter Straße und Stresemannstraße.
Senator Andreas Geisel: „Mit der Neuorganisation eines Campus für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entsteht hier im Herzen von Berlin ein Zentrum der Entwicklungsarbeit. Der Bebauungsplan schafft hierzu die nötigen planungsrechtlichen Voraussetzungen und qualifiziert die bisher untergenutzte Fläche im bedeutsamen Stadtraum zwischen dem Martin-Gropius-Bau und der Topographie des Terrors.“
Die Fläche an der Anhalter Straße, angrenzend an das Robinien-Wäldchen des Erinnerungsortes „Topographie des Terrors“, wird aktuell als Parkplatz genutzt und bietet in attraktiver Innenstadtlage ein wesentliches Nachverdichtungspotenzial. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich zudem das denkmalgeschützte Deutschlandhaus, in dem das Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung untergebracht ist, sowie das angrenzende Europahaus, das nach der geplanten Sanierung weiterhin als Dienstsitz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) dienen soll.
Auf Grundlage des im Jahr 2021 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs und dem siegreichen Entwurf der Architekten Henn GmbH mit WES LandschaftsArchitektur erfolgt die Erarbeitung des Bebauungsplans durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Zur Qualifizierung und Konkretisierung des Städtebaus wird parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Hochbauwettbewerb durch den Bund durchgeführt.
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
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