
11.11.2015
Kanaldichtheit in Wasserschutzgebieten
Prüffrist für Hauseigentümer endet am 31. Dezember
Bis dahin muss ein anerkannter Sachkundiger eine Zustands- und Funktionsprüfung der hauseigenen Wasserleitungen vornehmen. Das ins Haus stehende Fristende ruft nach Beobachtung der Verbraucherzentrale NRW in den letzten Wochen verstärkt unseriöse Firmen auf den Plan. Mit Hinweis auf die auslaufende Frist halten diese Anbieter bislang untätige Eigentümer nicht zur Prüfung an, sondern versuchen stattdessen noch schnell einen lukrativen Sanierungsauftrag zu ergattern. „Eine Reparatur ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch gar nicht nötig. Das Flickwerk für die Abwasserkanäle wird außerdem meist zu zweifelhaften Bedingungen und viel zu teuer angeboten“, warnt das bei der Verbraucherzentrale NRW angesiedelte Projekt Kanaldichtheit betroffene Hauseigentümer davor, übereilt einen Sanierungsauftrag zu erteilen.
„Am Jahresende läuft lediglich die Prüf- und nicht die Sanierungsfrist für Eigenheime in den nordrhein-westfälischen Wasserschutzgebieten ab“, stellt das Projekt Kanaldichtheit klar: „Für die Reparatur oder Erneuerung von Leitungen haben Eigentümer nach Feststellung eines Schadens zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Zeit. Bagatellschäden müssen gar nicht saniert werden.“ Zum Schutz vor dubiosen Angeboten sollten Eigentümer die kostenfreie Beratung ihres Stadtentwässerungsbetriebs vor Ort oder die kostenlose Telefonberatung des Projekts Kanaldichtheit unter 02 11/38 09-300 in Anspruch nehmen.
Weitere anschauliche Warnhinweise und Tipps zum Umgang mit unseriösen Firmen bietet ein Videoclip des Projekts Kanaldichtheit – zu finden im Internetauftritt der Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de/kanalhaie.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
vz-nrw.de