Prüfung der Zwischennutzung des „Faulen Pelz“ für Maßregelvollzug: Baden-Württemberg.de

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Das Kabinett hat das Sozialministerium beauftragt, die Planungen für den Ausbau im Maßregelvollzug weiterzuführen sowie alle Schritte für eine befristete Nutzung des ehemaligen Frauengefängnisses „Fauler Pelz“ zu unternehmen.

In seiner Sitzung am 7. Dezember hat das Kabinett das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration beauftragt, die Planungen für den erforderlichen Ausbau im Maßregelvollzug weiterzuführen. Insbesondere die Umsetzung möglicher neuer Standorte in Winnenden und Schwäbisch Hall soll vorangetrieben werden, um dauerhaft zusätzliche Kapazitäten im Maßregelvollzug zu schaffen. Außerdem hat das Kabinett das Sozialministerium beauftragt, alle notwendigen Schritte für eine befristete Nutzung des ehemaligen Frauengefängnisses „Fauler Pelz“ in Heidelberg für den Maßregelvollzug bis zum 30. Juni 2025 zu unternehmen, damit die Einrichtung möglichst kurzfristig übergangsweise genutzt werden kann.

Kraftakt für Einrichtungen des Maßregelvollzugs

Bundesweit stehen die Maßregelvollzugseinrichtungen vor der Herausforderung, dass die Zuweisungen der Gerichte insbesondere in die Entziehungsanstalten für suchtkranke Straftäter (§ 64 StGB) seit 2018 stetig und mit wachsender Geschwindigkeit zunehmen. Obwohl die Kapazitäten in den baden-württembergischen Kliniken seit 2017 um 24 Prozent gesteigert wurden, ist es nicht mehr möglich, alle Unterzubringenden innerhalb der von der Rechtsprechung anerkannten Frist aufzunehmen.

„Es ist ein erheblicher Kraftakt, den die Zentren für Psychiatrie (ZfP), die im Auftrag des Landes den Maßregelvollzug durchführen, in den letzten Monaten erbracht haben, und sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Patientinnen und Patienten eine große Herausforderung“, so Minister Manne Lucha. „Ich danke allen, die durch ihren Einsatz dazu beitragen, dass die Situation nach wie vor beherrscht werden kann.“

Kurzfristige Schaffung von zusätzlichen Plätzen

Neben einer Nachverdichtung in allen Zentren wurden zahlreiche weitere Anstrengungen zur kurzfristigen Schaffung von Plätzen unternommen, Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen wurden umgesetzt und an verschiedenen Stellen wurden Container aufgestellt. Noch dieses Jahr beziehungsweise zum Anfang des kommenden Jahres sollen kurzfristig insgesamt weitere 83 Plätze geschaffen werden. Bereits 2018 wurden außerdem Neubaumaßnahmen in Calw und Wiesloch angestoßen. Minister Lucha sagte: „Ab Ende 2023/Anfang 2024 haben wir dadurch 100 zusätzliche Plätze.“

Auch die Schaffung des in der Koalitionsvereinbarung verankerten gänzlich neuen Standorts mit bis zu 200 neuen Plätzen wird intensiv betrieben. Erste Gespräche mit möglichen Standortkommunen haben bereits stattgefunden.

Übergangslösung notwendig

„Es wurde viel geleistet und auch die finanzielle Ausstattung der Zentren für Psychiatrie wurde in den letzten Jahren massiv erhöht. Aber alle Anstrengungen reichen bisher nicht aus. Alle Bemühungen werden regelmäßig und mit zunehmender Geschwindigkeit von den Zuweisungen überholt. Es wird deshalb dringend eine Übergangslösung gebraucht, um zu verhindern, dass suchtkranke Unterzubringende, denen nicht zeitnah ein Therapieplatz zur Verfügung gestellt werden kann, freigelassen werden müssen. Die Zwischennutzung des ehemaligen Frauengefängnisses in Heidelberg (Fauler Pelz) wäre eine gute Möglichkeit. Das Gebäude könnte kurzfristig für den Maßregelvollzug nutzbar gemacht werden, ohne die beabsichtigte dauerhafte Nutzung durch die Universität zu gefährden. Ich appelliere an das gesamtgesellschaftliche Verantwortungsbewusstsein für dieses Thema und bitte die Stadt Heidelberg eindringlich um ihre Unterstützung“, so Minister Lucha weiter und erneuerte gleichzeitig seine Gesprächsbereitschaft mit der Stadt. Aufgrund des hohen Zeitdrucks habe man mit den Planungen für eine kurzfristige und schnelle Wiederinstandsetzung bereits begonnen. Ein entsprechender Auftrag, diesen Weg weiterzuverfolgen, wurde nun vom Kabinett erteilt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

„Aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen stimmen“, verweist Lucha auf die notwendige Reform des § 64 StGB. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Bundesjustizministeriums habe hierzu einstimmig einen Vorschlag erarbeitet, wie durch eine Änderung der Rechtsgrundlage die Zuweisungen in die Entziehungsanstalten zielgenauer erfolgen können. Es sei gelungen, auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung diesbezüglich eine entsprechende Formulierung zu platzieren. „Es ist sehr zu hoffen, dass der Bund zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wird und auch dadurch zumindest mittelfristig zurückgehende Einweisungen erreicht werden können“, so der Minister abschließend.

Maßregelvollzug in Baden-Württemberg

Maßregelvollzug ist Ländersache und wird in Baden-Württemberg weitgehend dezentralisiert vollzogen. Entsprechende Einrichtungen gibt es an acht Standorten der sieben Zentren für Psychiatrie: in den ZfP Calw, Emmendingen, Reichenau, Wiesloch sowie im ZfP Südwürttemberg in den Kliniken in Bad Schussenried, Weissenau und Zwiefalten. Besonders gefährliche oder entweichungsgefährdete Patientinnen und Patienten aus ganz Baden-Württemberg werden in einem besonders gesicherten Bereich des ZfP Wiesloch untergebracht. Zum Stichtag 30. September 2021 waren im Maßregelvollzug in Baden-Württemberg 1.300 Personen untergebracht. Im Vergleich zum 31. Dezember 2017 mit noch 1.049 untergebrachten Personen waren dies 251 Personen mehr.

Quelle : Baden-Württemberg.de

Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de

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