Das Verfahren wegen Diskriminierung zwischen einer transidenten Arbeitnehmerin und ihrer Arbeitgeberin, einer Fastfood-Restaurantkette, ist heute durch einen Vergleich beendet worden.
In dem Rechtsstreit machte die klagende Arbeitnehmerin einen Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegen ihre Arbeitgeberin geltend, weil sie dieser eine Diskriminierung wegen ihres Geschlechts vorwarf. Im heutigen Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Berlin (siehe hierzu die Pressemitteilung Nr. 02/25 vom 09.01.2025 zur Terminankündigung) haben sich die Parteien auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung geeinigt.
Arbeitsgericht Berlin 27 Ca 4252/24
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