Im Rechtsstreit um die Wirksamkeit einer Kündigung des Klinikums gegenüber dem Chefarzt der Orthopädie wegen des Vorwurfs, nach Einnahme eines schmerzstillenden Opioids operiert zu haben, haben sich die Parteien im Wege eines Vergleichs verständigt. Das Gericht hat am 16.05.2024 das Zustandekommen des Vergleichs festgestellt. Damit ist der Rechtsstreit beendet. Der zuletzt auf den 28.05.2024 anberaumte Termin zur Verkündung einer Entscheidung findet nicht mehr statt.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 19 Sa 877/23
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