Regensburg: Hund in überhitztem Auto eingesperrt – PETA erstattet Strafanzeige gegen Halter und fordert Tierhalteverbot

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Regensburg / Stuttgart, 23. Mai 2023 –Todesfalle für den Hund: Am vergangenen Wochenende befreite die Polizei einen Hund, der in einem überhitzten Auto am Europa-Kanal in Regensburg zurückgelassen wurde. Sein Halter ließ nur einen kleinen Spalt am Seitenfenster geöffnet. Die Beamten mussten die Scheibe einschlagen und versorgten den Hund danach auf der Polizeiwache am Protzenweiher. Aufgrund des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, welches untersagt, Tieren länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Leiden oder Schmerzen zuzufügen, erstattet PETA heute bei der Staatsanwaltschaft Regensburg Strafanzeige. Die Tierrechtsorganisation fordert zudem ein Tierhalteverbot für die verantwortliche Person.

„Hundehalterinnen und -halter unterschätzen die Auswirkungen der Sonneneinstrahlung, wenn sie die Tiere, wie hier, ohne Schutz in der Hitze in einem Fahrzeug zurücklassen. Hunde werden schnell unruhig, jaulen und geraten in Panik. Dies verschlimmert die lebensgefährliche Situation zusätzlich. Für sie kommt dann oft jede Hilfe zu spät,“, so Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Wer einen Hund bei warmen Außentemperaturen im Auto zurücklässt, riskiert das Leben des Tieres und muss mit einer Strafanzeige rechnen.“

Brenzlige Situationen vermeiden und im Ernstfall schnell handeln – Hintergrundinformationen
In den heißen Sommermonaten staut sich die Hitze auf Balkonen oder Terrassen. Hunde sollten sich in dieser Zeit auf gar keinen Fall über eine längere Zeit dort aufhalten, denn sonst droht Lebensgefahr für die Vierbeiner. Auch ein schattiger Platz auf einem Balkon sorgt nicht für Abkühlung.

Da Hunde nur wenige Schweißdrüsen haben und sich hauptsächlich über Hecheln abkühlen, erleiden sie schnell irreparable Organschäden oder einen Herzstillstand.

Entdecken Menschen an einem warmen Tag einen Hund im Auto oder auf einem Balkon ausgesperrt, ist schnelles Handeln gefragt. Sollte der Wagen- oder Wohnungsbesitzer nicht auffindbar sein, muss umgehend die Polizei gerufen werden. Befindet sich der Hund bereits in Todesgefahr – Anzeichen dafür sind Taumeln, eine dunkle Zunge, glasige Augen, starkes Hecheln oder Erbrechen – sollten Tierfreunde in Betracht ziehen, die Scheibe am Auto einzuschlagen. Dies kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, allerdings sind PETA keine Fälle bekannt, in denen rechtliche Folgen für Tierretter entstanden sind. Sollte das Auto auf einem Supermarktparkplatz stehen und das Tier noch außer Gefahr sein, lässt sich der Fahrzeughalter ausrufen. Kann der Hund aus dem Auto oder von dem Balkon befreit werden, sind sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich. Auch wenn sich der Zustand des Tieres durch die Versorgung scheinbar verbessert, muss der Hund wegen möglicher Folgeschäden der inneren Organe umgehend tierärztlich untersucht werden.

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Neuigkeiten/Hund-Balkon-Hitze
PETA.de/Prominente/Martin-Brambach-Hitzetod
PETA.de/Themen/erste-Hilfe-Hund
PETA.de/Themen/Haustiere
Tierrechtsblog.de/Deutschland/Hunde-ueberhitzte-Fahrzeuge

Pressekontakt: 
Chiara Reutter, +49 711 860591-532, [email protected] 

Quelle : PETA.de

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