Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:
Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey und der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Andreas Geisel, haben am heutigen Donnerstag die Wohngeldstelle im Bezirksamt Spandau besucht, um sich vor Ort über den Stand der Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetzes zu informieren.
Am 1. Januar 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Es sieht erhebliche Leistungsverbesserungen für Wohngeldhaushalte vor. Bisher gab es in Berlin rund 25.500 Wohngeldhaushalte. Der Berechtigtenkreis könnte sich mit den neuen Regelungen auf mindestens rund 75.000 Wohnungen erhöhen. Der Anspruch auf Wohngeld hängt vom Einkommen ab, das den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht. Mit der Wohngeldreform wurden die Einkommensgrenzen erhöht, da viele Mieterinnen und Mieter mittlerweile mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für ihre Wohnung ausgeben müssen. Der Anspruch auf Wohngeld setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, dazu gehören die Höhe des Einkommens, die Höhe der Miete sowie die Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Berlinweit sind vom 1. bis 18. Januar 2023 sind 6.952 Anträge auf Wohngeld eingegangen. Der Antragsbestand, der insgesamt von den bezirklichen Wohngeldämtern nach dem neuen Gesetz bearbeitet werden muss, liegt sogar bei 10.290 Anträgen. Im Zeitraum vom 9. Januar bis 18. Januar 2023 wurden durch die bezirklichen Wohngeldstellen insgesamt bereits 2.524 Anträge abschließend bearbeitet, davon nach neuem Recht 2.114 Anträge bewilligt.
Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey interessierte sich vor allem dafür, den antragstellenden Berlinerinnen und Berlinern das Wohngeld möglichst schnell zur Verfügung zu stellen: „Das neue Wohngeld Plus ist Teil einer der umfassendsten Sozialstaatsreformen der letzten beiden Jahrzehnte. Damit werden konkret und spürbar Menschen mit geringem Einkommen unterstützt. Gerade in Zeiten der Krise ist es wichtig, dass das Geld nun auch schnell bei den berechtigten Bürgerinnen und Bürgern ankommt. Das Land Berlin hat dafür den Turbo eingelegt. Innerhalb kürzester Zeit wurden die personellen und technischen Voraussetzungen für die Bearbeitung der zu erwartenden Anträge geschaffen. Über 200 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden landesweit in den bezirklichen Wohnungsämtern dafür sorgen, dass es trotz der Verdreifachung der Anspruchsberechtigen nicht zu langen Bearbeitungszeiten kommt. Mit dem neuen Onlineverfahren ist in Berlin als einem der ersten
Bundesländer sogar bereits die vollständig digitale Antragstellung möglich. Ich danke allen Beteiligten, insbesondere in den Bezirken, außerordentlich für ihr Engagement und die Priorität, die sie der Umsetzung des neuen Wohngeldgesetzes einräumen.“
Die Bezirksbürgermeisterin von Spandau Dr. Carola Brückner lobte Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die zügige Bearbeitung der Anträge: „Wir werden mit ganzer Kraft durch die weitere Einstellung von Personal, die Nutzung der Digitalisierung sowie den pragmatischen Umgang mit den bestehenden Regelungen zum Erfolg der Wohngeldreform beitragen. Uns ist wichtig, dass den Spandauerinnen und Spandauern mit dem erhöhten Wohngeld zeitnah geholfen wird.“
Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel betonte: „Berlin ist gut aufgestellt und hilft denen, die Wohngeld brauchen. Wir haben rechtzeitig dafür gesorgt, dass die digitalen Antragsverfahren auf die neuen Regelungen umgestellt wurden. Seit Anfang Januar funktionieren sie, so dass bereits Anträge bewilligt werden konnten. So geht schnelle Hilfe für die Mieterinnen und Mieter unserer Stadt. Damit stehen wir bundesweit ganz weit vorne.“
Gregor Kempert, Spandauer Bezirksstadtrat für Soziales und Bürgerdienste, sagte: „Ich bin meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Bürgerdienste sehr dankbar, dass sie die Herausforderung zur Umsetzung der Wohngeldreform neben der anstehenden Wiederholungswahl äußerst motiviert angenommen haben und die weitere Mehrbelastung trotz aller Widrigkeiten so gut abfangen.“
Möglich wurde dies auch durch das IT-Wohngeldfachverfahren (DiWo), das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur Unterstützung der Bezirke zentral betreut wird. Berlin ist eines der wenigen Bundesländer, in dem Bürgerinnen und Bürger das Wohngeld online beantragen können. Eine Bescheiderteilung nach neuem Recht ist seit 9. Januar 2023 möglich. Ab 2. Januar 2023 konnten bereits neue Anträge im System erfasst werden und der Antrag bis zur „Bescheidreife“ durch Anforderung aller noch erforderlichen Unterlagen vorbereitet werden.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stellt seit Mitte Dezember 2022 einen aktualisierten Wohngeldrechners auf ihrer Webseite zur Verfügung. Unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwo.shtml kann man einfach prüfen, ob man berechtigt ist Wohngeld zu beziehen. Trifft dies zu, können Berechtigte gleich online ihren Antrag stellen. Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zum Wohngeld bzw. zur Antragstellung haben, bekommen auch Beratung in den bezirklichen Mieterberatungen.
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