Region: Die Bayerische Polizei – Niederbayern: Drogen und Falschgeld sichergestellt – Haftbefehl gegen 26-Jährigen

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SAAL A. D. DONAU, LKR. KELHEIM. Weil ein 26-jähriger Mann aus Saal a. d. Donau über einen längeren Zeitraum Waren im Internet auf einer Verkaufsplattform angeboten hat und die Ware trotz Bezahlung nicht lieferte, haben am 07.12.2021 Beamte der Kelheimer Polizei die Wohnung des 26-Jährigen durchsucht.

Nach umfangreichen Ermittlungen über einen Onlinebezahldienst kam man dem 26-jährigen Mann auf die Spur. Nach derzeitigem Stand erlangte dieser durch seine Betrügereien rund 3000 Euro.

Neben den Betrugstaten zog der Fund einer abgeernteten Aufzuchtanlage, rund 2 Kilogramm Marihuana, sowie über 100.000 Euro sog. Movie Money erhebliche Konsequenzen nach sich.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg erging gegen den 26-Jährigen Haftbefehl, u. a. wegen des dringenden Tatverdachts des Handels mit Rauschgift sowie Geldfälschung. Er wurde am 08.12.2021 nach Vorführung beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Regensburg in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die weiteren Ermittlungen werden von der Landshuter Kripo zusammen mit der Staatsanwaltschaft Regensburg geführt.

Kein Spielgeld – das Gesetz sieht empfindliche Strafen für Geldfälschung vor

Das Polizeipräsidium Niederbayern warnt eindringlich vor der Verwendung von veränderten Banknotenabbildungen im Zahlungsverkehr. Geldfälschung ist ein Verbrechen und wird mit hohen Strafen geahndet.

„Prop Copies“ oder auch „Movie-Money“- Noten sind veränderte Banknotenabbildungen. Die Noten weisen in der Regel keine Imitation der Sicherheitsmerkmale auf und können daher leicht durch die Prüfmethode „Fühlen-Sehen-Kippen“ als falsch identifiziert werden.

Die Mehrzahl solcher Stücke wird dennoch als grundsätzlich im Zahlungsverkehr verwechselbar eingestuft. Veränderte Banknotenabbildungen sind damit kein „Spielgeld“. Es handelt sich um Reproduktionen echter Banknoten mit zusätzlichen textlichen oder bildlichen Veränderungen. Banknotenreproduktionen sind dann Falschgeld, wenn sie mit echtem Geld verwechselt werden können und als echt in den Verkehr gebracht werden oder werden sollen.

Vorsicht Falschgeld!

Informationen wie Sie Falschgeld erkennen können, finden Sie auf der Seite der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes unter:

https://www.polizei-beratung.de/presse/detailseite/vorsicht-falschgeld/

Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Tel. 09421/868-1014

Veröffentlicht: 09.12.2021, 10.50 Uhr

Original Quelle : Polizei Präsidium Unterfranken

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