Roth: Hund in überhitztem Auto zurückgelassen – PETA erstattet Strafanzeige gegen Hundehalter und fordert Tierhalteverbot

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Roth / Stuttgart, 20. Mai 2022 – Todesfalle Auto: In Roth hat ein Mann am Sonntag, den 8. Mai, einen Hund in einem Auto in der prallen Sonne zurückgelassen. Passanten bemerkten das Tier in dem sich aufheizenden Fahrzeug und wandten sich an die Polizei. Die Beamten konnten die Beifahrertür über das etwa zehn Zentimeter geöffnete Fenster öffnen und dem Hund so das Leben retten. Dieser wurde sofort ins Tierheim gebracht und dort versorgt. Der Halter war den ganzen Einsatz über nicht erreichbar und holte den Hund einige Zeit später aus dem Tierheim ab. Aufgrund des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, welches untersagt, Tieren länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Leiden oder Schmerzen zuzufügen, hat die Tierrechtsorganisation PETA nun bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg Strafanzeige erstattet und fordert zudem ein Tierhalteverbot für den Beschuldigten.

„Viele Hundehalterinnen und -halter unterschätzen die Auswirkungen der Frühjahrssonne, wenn sie die Vierbeiner in Autos zurücklassen. Hunde werden in den überhitzten Fahrzeugen schnell unruhig, kratzen an den Fenstern und geraten in Panik. Dies verschlimmert die lebensgefährliche Situation zusätzlich. Für sie kommt dann oft jede Hilfe zu spät“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Wer einen Hund bei warmen Außentemperaturen im Auto zurücklässt, riskiert das Leben des Tieres und muss mit einer Strafanzeige rechnen.“

Brenzlige Situationen vermeiden und im Ernstfall schnell handeln – Hintergrundinformationen
Bereits wenige Minuten in der Sonne reichen, um ein geparktes Auto auf bis zu 70 Grad Celsius zu erhitzen. Doch auch ein Schattenparkplatz oder ein leicht geöffnetes Fenster schaffen bei diesen Temperaturen keine Abhilfe. Da Hunde nur wenige Schweißdrüsen haben und sich hauptsächlich über Hecheln abkühlen, erleiden sie im heißen Wageninneren schnell irreparable Organschäden oder einen Herzstillstand.

Entdecken Menschen an einem warmen Tag einen Hund im Auto, ist schnelles Handeln gefragt. Sollte der Wagenbesitzer nicht auffindbar sein, muss umgehend die Polizei gerufen werden. Befindet sich der Hund bereits in Todesgefahr – Anzeichen dafür sind Taumeln, eine dunkle Zunge, glasige Augen, starkes Hecheln oder Erbrechen – sollten Tierfreunde in Betracht ziehen, die Scheibe einzuschlagen. Dies kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, allerdings sind PETA keine Fälle bekannt, in denen rechtliche Folgen für Tierretter entstanden sind. Sollte das Auto auf einem Supermarktparkplatz stehen und das Tier noch außer Gefahr ist, lässt sich der Fahrzeughalter ausrufen. Kann der Hund aus dem Auto befreit werden, sind sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich. Auch wenn sich der Zustand des Tieres durch die Versorgung scheinbar verbessert, muss der Hund wegen möglicher Folgeschäden der inneren Organe umgehend tierärztlich untersucht werden.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Hund-Hitze-Auto
PETA.de/Prominente/Martin-Brambach-Hitzetod
PETA.de/Themen/erste-Hilfe-Hund
PETA.de/Themen/Haustiere

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Julia Zhorzel, +49 711 860591-536, [email protected]

Quelle : PETA.de

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