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| Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
| Gesundheit, Gesundheitswesen, Prävention
Die Corona-Verordnung wurde heute im Ministerrat vorsorglich, in der derzeitig gültigen Fassung, bis zum 31. März 2022 verlängert, um auf die möglichen Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes des Bundes kurzfristig reagieren zu können. Der Ministerrat wird nach der Beschlussfassung im Bundestag und Bundesrat am kommenden Freitag nochmals beraten.
Die Corona-Verordnung wurde heute im Ministerrat vorsorglich, in der derzeitig gültigen Fassung, bis zum 31. März 2022 verlängert, um auf die möglichen Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes des Bundes kurzfristig reagieren zu können. Der Ministerrat wird nach der Beschlussfassung im Bundestag und Bundesrat am kommenden Freitag nochmals beraten.
Medienansprechpartner
Manuel Kerber
Pressesprecher
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
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Titel Bilder: Symbolbilder Saarland by Pixabay.com