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„Die jährlichen Feststellungen des Rechnungshofs geben der Landesregierung wertvolle Hinweise zur gezielten Überprüfung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Verwaltungshandelns.
Ich sichere dem Rechnungshof zu, dass alle seine Anregungen sorgfältig geprüft und die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden. Punktuell unterschiedliche Bewertungen werden wir gegebenenfalls im Nachgang gemeinsam erörtern“, sagte Finanzminister Jakob von Weizsäcker anlässlich der Vorstellung des neuen Jahresberichts.
Einen wesentlichen Unterschied in der Bewertung stellt Finanzminister von Weizsäcker mit Blick auf die mittelfristige Haushaltssteuerung fest. So sei dem Rechnungshof zuzustimmen, dass der vorhandene Bestand an Sondervermögen und Rücklagen angesichts der absehbaren Haushaltsrisiken nicht überdimensioniert sei, um den enormen Investitionsbedarf der kommenden Jahre zuverlässig abzudecken. Vor diesem Hintergrund sei es aber nicht zielführend, die Auflösung dieser Haushaltsvorsorge vorzuziehen und auf ein Jahr zu konzentrieren, um die buchungsmäßige Nettokreditaufnahme in einem Haushaltsjahr zu begrenzen. Die aktuelle Notsituation dürfe, so der Finanzminister, nicht dazu führen, dass die zukünftige Finanzierung der erforderlichen Investitionen gefährdet würde. Genau das aber sei abzusehen, wenn an dieser Stelle der Anregung des Rechnungshofs gefolgt würde.
In der Bewertung des geplanten Transformationsfonds sieht der Finanzminister in vielen Punkten eine große Übereinstimmung. Der Beitrag der geplanten Maßnahmen zur Bewältigung der im Jahr 2022 ausgelösten außergewöhnlichen Notsituation und damit der Veranlassungszusammenhang der Maßnahmen seien die entscheidenden Kriterien, die es bei der Auswahl der Projekte zu beachten gilt. Der Landtag und die Landesregierung werden mit Unterstützung des hochkarätig besetzten Beirats dafür sorgen, dass die Qualität der Projekte diesen Anforderungen Rechnung trägt.
Der Einschätzung des Rechnungshofs, wonach die Bewältigung der finanziellen Herausforderungen der Pandemie im Saarland im Ländervergleich hinsichtlich der Vorgehensweise und der Instrumentarien vertretbar erscheine, teilt der Finanzminister. Die seitens des Rechnungshofs formulierten Kriterien für die weitere Abwicklung des Sondervermögens Pandemie sollten aufsetzend auf die in der letzten Legislaturperiode getroffenen Beschlüsse der Landesregierung soweit wie möglich beachtet werden.
Hinsichtlich der Forderung des Rechnungshofs, auf eine ausreichende Personalisierung der Planungs- und Genehmigungsbehörden und entsprechend optimierte Prozesse zu achten, verweist Minister von Weizsäcker auf den Regierungsentwurf für den Haushalt 2023 sowie die Planungen für die kommenden Jahre. „Die angemessene Personalisierung im Baubereich und auch die Optimierung der Prozesse sind bereits in der Umsetzung. Verwaltungsdigitalisierung mit Hilfe des neuen Digitalisierungsfonds und Modernisierung sind wichtige Instrumente, um die Anregungen des Rechnungshofs zu entsprechen“, so der Minister abschließend.
Medienansprechpartner
Miriam Gabriel
Presse, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Am Stadtgraben 6-8
66111 Saarbrücken
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Titel Bilder: Symbolbilder Saarland by Pixabay.com