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Flächendeckende Lolli-Antigentests in Kitas und Grundschulen geplant
„Nach dem Wegfall der Maskenpflicht an Schulen bedarf es im Saarland eines konsequenten Testregimes in den Grundschulen, Kindertagesstätten und Kinderpflegestellen. Wir wollen künftig Quarantäneanordnungen weitest möglich vermeiden. Deshalb brauchen wir ein engmaschiges Testregime bei den Jüngsten unserer Gesellschaft“, so Staatssekretär Stephan Kolling.
Das Gesundheitsministerium arbeitet deshalb an einer saarländischen Absonderungsverordnung, die in der kommenden Woche vom Ministerrat verabschiedet werden soll. Diese sieht auch den flächendeckenden Einsatz von Lolli-Antigentests vor. Dabei sollen alle Kinder bis zwölf Jahren – mit Ausnahme Genesener – zweimal pro Woche getestet werden.
„Wir wollen vor allem im Kitabereich einen Regelbetrieb sicherstellen. Die Strategie mit Lolli-Antigentests soll dazu beitragen, dass es wieder offene Gruppen geben kann und die Erzieherinnen und Erzieher keine Masken tragen müssen. Uns ist bewusst, dass dies eine Umstellung unserer bisherigen Teststrategie sowie einen Schritt mehr Freiheit bedeutet. Die Einfachheit in der Anwendung kombiniert mit der Aufrechterhaltung eines möglichst normalen Betriebes in den Kindertageseinrichtungen lassen diese Umstellung zu“, so Staatssekretär Kolling.
Ein weiterer wichtiger Vorteil dabei ist die einfache Anwendung der Tests: Eine Selbstanwendung ist auch bei Kindern ab drei Jahren möglich, welche durch eine geschulte Person begleitet wird. Auch das Personal der Einrichtungen wird zweimal pro Woche getestet. Ausnahmen sind hierbei für geimpfte Personen möglich. Die flächendeckende Einführung des Lolli-Antigentests in Kitas und Grundschulen soll spätestens nach den Herbstferien beginnen und basiert auf den Erfahrungswerten aus dem Modellprojekt der Lolli-PCR-Tests, die sich als zu umständlich und schwierig in der Anwendung erwiesen haben.
Bei Auftreten eines positiven Falles in einer Kindertagesstätte, erfolgt dann nur noch eine Absonderung des betroffenen Kindes und ggf. des Geschwisterkindes. Alle anderen Personen in der Gruppe werden an fünf aufeinanderfolgenden Betreuungstagen getestet. Für die Betreuungskräfte gilt in diesem Zeitraum eine Maskenpflicht.
Analog zu den Regelungen in Kindertagestätten, besteht auch für Schülerinnen und Schüler (Grundschule und weiterführende Schule) innerhalb einer Klasse sowie für deren Lehrkräfte keine allgemeine Absonderungspflicht. Bei einem positiven Fall muss sich die Klasse an ebenfalls fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen. Außerdem gilt für die Klasse fünf Tage lang eine Maskenpflicht. Lehrkräfte, welche im Zeitraum von 48 Stunden vor dem positiven Test Kontakt zur positiv getesteten Person haben, sind ebenfalls intensiviert zu testen und von der Maskenpflicht betroffen. Eine Ausnahme bei der Testpflicht besteht für Personen mit vollständigem Impfschutz.
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Manuel Kerber
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