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Am Dienstag (22.03.2022) haben Finanzminister Peter Strobel und Dietmar Welslau, Interimsvorstand der Postbeamtenkasse, die Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Noch in diesem Jahr beginnt die umfängliche Implementierungsphase. Das neue Beihilfeverfahren soll im Laufe des Jahres 2023 zur Verfügung stehen. Das Saarland stellt das Personal, die Postbeamtenkrankenkasse liefert das IT-Verfahren und die Infrastruktur.
Die sogenannte „Beihilfe“ ist im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung das eigenständige Kranken- und Pflegesicherungssystem für die Beamten und Versorgungsempfänger und umfasst unter anderem die Aufwendungen des Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle. Die Leistungen werden ergänzt durch die Eigenvorsorge der Beihilfeberechtigten, die aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist. Im Saarland gibt es ca. 32.000 Beihilfeempfänger, für die diese Beihilfe jeweils individuell festgesetzt werden muss.
Die Postbeamtenkrankenkasse, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit großer Erfahrung im Beihilfebereich, ist derzeit bereits am Standort Saarbrücken tätig. Mit dieser Kooperation weitet sie ihr Geschäftsfeld in Saarbrücken aus. Für die Festsetzung der Beihilfe wird Personal der bisherigen Zentralen Beihilfestelle des Landes eingesetzt. „Die Beihilfefestsetzung erfolgt mit modernsten Verfahren unter Einsatz regelbasierter Systeme. Beihilfeempfängern wird mit Start der kooperativen Beihilfebearbeitung ermöglicht, ihre Belege, wie beispielsweise Arztrechnungen und Rezepte, per App, per Mail und auch postalisch einzureichen. Damit geht die moderne Finanzverwaltung ihren Weg konsequent weiter, den ressortweit hohen Digitalisierungsgrad auszubauen und den Bürgern Verwaltungsleistungen digital anzubieten“, so Finanzminister Peter Strobel und fügt hinzu: „Diese Kooperationsvereinbarung ist ein Quantensprung! Damit setzen wir uns an die Spitze der Länder im Bereich der Beihilfe“.
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Miriam Gabriel und Yves Jacob
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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