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| Landesbetrieb für Straßenbau
| Verkehr, Verkehrsplanung
Am Freitag, den 14.01.2022, muss der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) einen Unfallschaden an der Schutzplankeneinrichtung auf der Zufahrt von der L 125 auf die B 41 in Fahrtrichtung Autobahn A 8 (Landkreis Neunkirchen) im Zeitraum zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr beseitigen.
Baumaßnahme:
Am Freitag, den 14.01.2022, muss der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) einen Unfallschaden an der Schutzplankeneinrichtung auf der Zufahrt von der L 125 auf die B 41 in Fahrtrichtung Autobahn A 8 (Landkreis Neunkirchen) im Zeitraum zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr beseitigen. Dazu wird die Zufahrt komplett gesperrt. Betroffen ist die Fahrspur von der L 125 auf die B 41 in Fahrtrichtung Autobahn A 8 in Höhe Neunkirchen.
Umleitung:
Die Umleitung erfolgt über die Zufahrt von der L 125 auf die B 41 in Fahrtrichtung Ottweiler und über den Kreisverkehr Sinnerthal.
Verkehrsstörung:
Der LfS rechnet während der Bauzeit mit geringfügigen Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen auf die Verkehrsmeldungen im Rundfunk zu achten und gegebenenfalls etwas mehr Fahrzeit einzuplanen.
Foto: LVGL / LfS
Medienansprechpartner
Thomas Thiel
Baukoordination und Öffentlichkeitsarbeit
Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen
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Titel Bilder: Symbolbilder Saarland by Pixabay.com