| Landesbetrieb für Straßenbau
| Verkehr, Straße
Ab Montag, den 12.09.2022 bis 13.09.2022, wird der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) eine Gefahrenstelle auf der freien Strecke der L 167 zwischen dem Ortsausgang Überherrn und der Landesgrenze zu Frankreich beseitigen.
Die Bauzeit steht unter dem Vorbehalt geeigneter Witterung.
Wegen der geringen Fahrbahnbreite und der gültigen RSA 21 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) ist eine Instandsetzung der Fahrbahn unter halbseitige Sperrung nicht möglich. Der Streckenabschnitt muss für die Dauer der Instandsetzung voll gesperrt werden.
Zur Umfahrung der Baustelle wird eine Umleitungsstrecke eingerichtet. Diese verläuft von Frankreich kommend von der L167 über einen befestigten Verbindungsweg (kurz hinter Denkmal Zollamt Überherrn) auf die B269n. Von der B269n geht es über die L168 „Differter Straße“ zurück auf die L167. Die Gegenrichtung ist entsprechend ausgeschildert.
Der gesperrte Streckenabschnitt bleibt bis zur Baustelle befahrbar (Anlieger frei bis Baustelle). Der Überherrner Waldfriedhof kann aus Richtung Überherrn anfahren werden.Die Anbindung des Verbindungsweges mit der B269n wird mittels 3- Wege Lichtsignalanlage geregelt werden.
Der LfS rechnet während der Bauzeit mit Verkehrsstörungen, besonders im Berufsverkehr. Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen auf die Verkehrsmeldungen im Rundfunk zu achten und gegebenenfalls etwas mehr Fahrzeit einzuplanen.
Medienansprechpartner
Jana Görgen
Baukoordination und Öffentlichkeitsarbeit
Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen
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