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Zwei Hauptgefahren: Versehentliche Überdosierung sowie Risiko fälschlich von Kindern und Teenagern konsumiert zu werden
Gesundheitsstaatsekretär und Drogenbeauftragte der Landesregierung Stephan Kolling zeigt sich besorgt über eine aktuelle Meldung des Bundeskriminalamtes, wonach es in jüngster Zeit zu 25 Sicherstellungen von THC-haltigen Fruchtgummis und anderer Süßigkeiten in elf Bundesländern gekommen sei: „Derartige Produkte unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz, es ist daher illegal, sie in Verkehr zu bringen. Bei Süßigkeiten besteht zudem die Gefahr, dass sie anders als Cannabisblüten oder Haschisch auch versehentlich von Kindern sowie Teenagern konsumiert werden und schwere Vergiftungen, die auch einer Krankenhausbehandlung bedürfen, nach sich ziehen. Ich warne daher ausdrücklich vor solchen Produkten.“
THC-haltige Nahrungsmittel, die auch unter dem englischen Begriff „edibles“ angeboten werden, werden vor allem in Form von Fruchtgummi, Chips, Cornflakes, Schokolade oder Keksen in Umlauf gebracht, deren Verpackung normalen Produkten nachempfunden ist.
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Manuel Kerber
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