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Verkehrsministerin Anke Rehlinger hat für das Saarland das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw, die Hilfsgüter zur Versorgung der ukrainischen Zivilbevölkerung transportieren, bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt.
Ab sofort können humanitäre Hilfstransporte ohne zeitliche Einschränkungen im Saarland durchgeführt werden. Dies gilt auch für Leerfahrten, die im Zusammenhang mit den Transporten stehen. Die Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt vorbehaltlich bis zum 26. Juni. Ministerin Rehlinger kündigte an, die Ausnahmegenehmigung jederzeit verlängern zu können.
Rehlinger: „Viele wollen helfen und das ja meist in ihrer Freizeit, denen räumen wir alle Steine aus dem Weg. Den Menschen in der Ukraine, die zu Hunderttausenden auf der Flucht sind vor Putins Truppen, ist es egal, ob Sonntag oder Feiertag ist. Sie brauchen humanitäre Hilfe. Viele Saarländerinnen und Saarländer helfen dabei mit Geld- oder Sachspenden. Die Landesregierung hat jetzt dafür gesorgt, dass diese Hilfstransporte rund um die Uhr dorthin gebracht werden können, wo sie benötigt werden.“
Verkehrsministerin Rehlinger hat das saarländische Innenministerium bereits darum gebeten, die zuständigen Dienststellen der Polizei über die Ausnahmegenehmigung zu informieren.
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Julian Lange
Pressesprecher und Referatsleiter M/6: Kommunikation, Medienarbeit, Redaktion
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