| Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
| Familie, Soziales, Menschen mit Behinderung
Die saarländische Landesregierung hat den zweiten Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie den sechsten Landesplan zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verabschiedet.
„Menschen mit Behinderungen sollen im Saarland ihr Leben selbstbestimmt und gleichberechtigt gestalten können. Nach meiner Überzeugung ist es beim Landesaktionsplan gelungen, gemeinsam viele gute und angemessene Ziele und Maßnahmen der Landesregierung für die nächsten Jahre zu entwickeln. Die vielfältigen Maßnahmen in neun Handlungsfeldern machen deutlich: Inklusion betrifft alle Lebensbereiche. Die Umsetzung der UN-BRK ist innerhalb der Landesregierung eine ressortübergreifende Aufgabe. Gesamtgesellschaftlich ist sie ein Anliegen, das auf allen Ebenen Unterstützer:innen und Mitstreiter:innen braucht!“, erklärt Sozialminister Dr. Magnus Jung.
Das Ziel der Landesregierung ist die weitreichende Umsetzung von Inklusion in allen Lebensbereichen – und damit eine volle, sichtbare und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft. In einem über zweijährigen verzahnten Prozess wurden beide Pläne seit 2020 unter Berücksichtigung der Anforderungen der UN-BRK fortgeschrieben und erstmals zusammengeführt.
Diese Bündelung bietet den Vorteil, dass Überschneidungen vermieden und die Bedarfe und die darauf abgestimmten Maßnahmen einfacher miteinander in Verbindung gebracht werden können. Der Fortschreibungsprozess erfolgte unter einer umfassenden Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, interessierten Bürger:innen und den vielfältigen sozialpolitischen Akteuren im Saarland. Dabei war es ein großes Anliegen, diese Beteiligung auch in Corona-Zeiten sicherzustellen.
Der Bericht „Saarland inklusiv – Unser Land für alle“ steht unter dem Link zum Download bereit.
Hintergrund
Während der Aktionsplan über 180 aktuelle und zukünftige Maßnahmen aller Ressorts der Landesregierung bündelt („Das soll erreicht werden“), enthält der Landesbehindertenplan die Auswertung vorhandener Daten („So ist es aktuell“). Zentrale Querschnittsthemen des Aktionsplans, die sich durch alle neun Handlungsfelder ziehen, sind die Bewusstseinsbildung, die Barrierefreiheit/Zugänglichkeit und der Zugang zu Information und Beratung. Der 1. Aktionsplan und der 5. Landesbehindertenplan datierten aus dem Jahr 2012.
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i.V. Annika Hoffmann
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