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Vergleichbar hohe Inflationsraten im Saarland zuletzt im Jahr 1982
Die Inflationsrate im Saarland ist im Dezember 2021 auf einen Wert von 5,4 Prozent gestiegen. Damit hat sie den Novemberwert von 5,3 Prozent noch einmal übertroffen. Vergleichbar hohe Inflationsraten waren im Saarland nach Angaben des Statistischen Landesamtes zuletzt im Jahr 1982 gemessen worden.
Im Vormonatsvergleich hat sich der Verbraucherpreisindex unter saisonalem Einfluss um 0,5 Prozent auf einen Wert von 110,5 (Basisjahr 2015=100) erhöht.
Im gesamten Jahr 2021 lag das Verbraucherpreisniveau um 2,8 Prozent über dem des Vorjahres; das war der höchste Wert seit dem Jahr 2008, in dem eine jahresdurchschnittliche Inflationsrate von 2,9 Prozent gemessen wurde.
Von Einfluss auf die Höhe der Inflationsrate war die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer in der zweiten Jahreshälfte 2020, die sich im Folgejahr 2021 in den Monaten Juli bis Dezember steigernd auf die Inflationsrate ausgewirkt hat. Vor allem aber hat die Entwicklung der Mineralölpreise die finanzielle Situation bei den Endverbrauchern belastet. So lag das Niveau der Heizölpreise im Jahr 2021 um 41,2 Prozent über dem Wert des Jahres 2020. Die Kraftstoffpreise übertrafen das Vorjahresniveau um 23,1 Prozent. Ohne diese beiden Positionen wäre die jahresdurchschnittliche Inflationsrate genau auf dem geldpolitischen Zielwert von 2,0 Prozent gelandet. Ein unterdurchschnittlicher Preisanstieg wurde im Saarland bei den Nettokaltmieten festgestellt, die im Jahr 2021 um 0,9 Prozent höher als in 2020 ausfielen. Während Bekleidung und Schuhe im letzten Jahr 1,8 Prozent teurer waren als 2020, lagen die Nahrungsmittelpreise 2021 um 2,9 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Die Presseinformation enthält vorläufige Ergebnisse der Berechnungen zum saarländischen Verbraucherpreisindex. Endgültige Ergebnisse werden mit dem Statistischen Bericht MI2 im Internet veröffentlicht (www.statistik.saarland.de).
Erläuterung: Eine Inflationsrate (Veränderung des Verbraucherpreisindexes) von 2,0 Prozent bedeutet vereinfacht gesagt, dass ein Verbraucher für einen unveränderten Warenkorb, der vor einem Jahr z. Bsp. 1 000 Euro gekostet hat, heute 20 Euro oder 2,0 Prozent mehr ausgeben müsste. Dieser Warenkorb beinhaltet nahezu alle Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten gekauft werden. Neben Nahrungsmitteln und Getränken sind Wohnungsmieten ebenso enthalten wie Bekleidungsartikel, Urlaubsreisen oder Friseurdienstleistungen. Preissteigerungen bei einer Reihe von Gütern stehen stets auch Preissenkungen bei anderen gegenüber. Die Preisentwicklung der einzelnen Güter wird bei der Ermittlung des Verbraucherpreisindexes entsprechend den jeweiligen Ausgabenanteilen eines Durchschnittshaushaltes berücksichtigt.
Medienansprechpartner
Dipl.-Politologin, Master of Evaluation Koba Krause
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