| Ministerium für Bildung und Kultur
| Kindergärten, Horte und Krippen
Ab heute sind alle Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege im Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) gebündelt. Bislang waren die Zuständigkeiten auf das MBK sowie auf das Ministerium für Soziales, Arbeit, Frauen und Gesundheit (MASFG) verteilt.
„Es geht darum, in Zukunft im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung effizienter und effektiver zu werden. Neben der Abschaffung der Kita-Elternbeiträge wollen wir gemeinsam mit den Trägern die Kita-Qualität fördern und den Platzausbau vorantreiben. Dafür brauchen wir klare Strukturen. Deshalb gibt es ab heute auf der Landesebene Kita-Politik aus einer Hand“, so Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot.
Die Zuständigkeit für die Rechtsetzung, die Personalkosten- und Investitionsförderung sowie die pädagogischen Aufgaben im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung lag bisher schon beim MBK. Hinzu kommen jetzt die Zuständigkeiten für die Kinder in Kitas und in der Kindertagespflege, die bislang im Landesjugendamt (LJA) beim MASFG angesiedelt waren.
Beispielhaft geht es dabei um die Erteilung von Betriebserlaubnissen bei der Schaffung neuer Kita-Plätze. Hierzu gehören auch die Aufgaben im Bereich der Beratung der örtlichen Träger und die Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII sowie auch die Beratung der Einrichtungsträger während der Planung und Betriebsführung von Kitas.
Medienansprechpartner
Lukas Münninghoff
Referatsleiter M1 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Trierer Straße 33
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