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| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
| Flüchtlinge, Integration
Angesichts der Flüchtlingskrise legt Innenminister Klaus Bouillon zwei neue Programme zur Unterstützung der Kommunen bei der Schaffung von Wohnraum mit Bedarfszuweisungen auf. Zudem wird die Landesregierung zusätzliche Landesmittel für die Projektbetreuung der Wohlfahrtsverbände zur Verfügung stellen.
Programm 1:
Um die Kommunen finanziell zu entlasten und die Unterbringung von Flüchtlingen zu verbessern, werden 5 Mio. Euro Bedarfszuweisungen bereitgestellt. Die Mittel werden den Gemeindeverbänden und der Landeshauptstadt Saarbrücken nach dem aktuellen Verteilschlüssel des Landes gewährt. Die Gemeindeverbände können die Mittel dann an die einzelnen Gemeinden nach den dortigen Zuweisungszahlen pro Kopf rückwirkend zum 01.03.2022 weiter verteilen.
Die Mittelverteilung ergibt sich demnach wie folgt:
- Landeshauptstadt Saarbrücken (13,68%): 684.000 Euro
- Regionalverband Saarbrücken (15,47%): 773.500 Euro
- Landkreis Merzig-Wadern (11,35%): 567.500 Euro
- Landkreis Neunkirchen (13,69%): 684.500 Euro
- Landkreis Saarlouis (19,60%): 980.000 Euro
- Saarpfalz-Kreis (16,17%): 808.500 Euro
- Landkreis St. Wendel (10,04%): 502.000 Euro
Minister Klaus Bouillon: „Damit wollen wir die Gemeinden bei ihrer Aufgabe kurzfristig und unbürokratisch finanziell entlasten. Wir lassen ihnen dabei weitgehend freie Hand, die Mittel nach Bedarf vor Ort einzusetzen, soweit sie unmittelbar für die Unterbringung eingesetzt werden. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.“
Solche Einsatzmöglichkeiten sind bspw. die Schaffung kurzfristiger Unterbringungseinrichtungen etwa in Sammelunterkünften oder Containern einschließlich der Betriebskosten, die Herrichtung und Ausstattung von gemeindlichen Wohnräumen oder sonstigen geeigneten kommunalen Gebäuden zu Wohnzwecken, ggf. auch der Ankauf von Wohnraum (insbesondere von Leerständen). Zuweisungsempfänger sind ausschließlich die Kommunen. Die Umsetzung ist bis Ende 2022 möglich.
Programm 2:
Um möglichste viele Wohnungen durch die Kommunen auf dem privaten Wohnungsmarkt zu akquirieren, gewährt der Innenminister den Gemeinden eine 1-Jahres-Mietkostenerstattungsgarantie für den Fall, dass Mieterinnen und Mieter ausziehen und somit ein Leerstand entstehen würde.
Minister Bouillon: „Wir geben damit den Kommunen und den Vermietern die Sicherheit, dass der Mietzins in Höhe der Nettokaltmiete abgedeckt ist.“
Angesichts der aktuellen prekären Situation der Menschen in der Ukraine geht Minister Bouillon jedoch davon aus, „dass Nachfolgevermietungen jederzeit gefunden werden können.“
Weitere Unterstützungsmaßnahmen:
Die bestehenden Unterstützungsleistungen für Projekte der Wohlfahrtsverbände (Diakonie Saar, Deutsches Rotes Kreuz und Caritas) in Höhe von knapp 656.000 Euro für bspw. Sozialberatungen, Asylbegleitung, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote für Kinder sollen ausgeweitet werden. Das Land führt hierzu bereits intensive Gespräche mit den Verbänden und wird mehrere Hunderttausend Euro für die Betreuungsstrukturen ukrainischer Flüchtlinge zusätzlich zur Verfügung stellen.
Innenminister Klaus Bouillon: „Aufgrund der dramatischen Situation für die vielen Menschen aus der Ukraine ist es notwendig, auf die bewährten Strukturen aufzubauen und diese entsprechend zu erweitern. Mit unserer verstärkten finanziellen Unterstützung der Programme stärken wir die wertvolle Arbeit der Wohlfahrtsverbände.“
Medienansprechpartner
Katrin Thomas
Pressesprecherin
Franz-Josef-Röder-Str. 21
66119 Saarbrücken
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Titel Bilder: Symbolbilder Saarland by Pixabay.com