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Die Landesregierung möchte im Einklang mit der Bundesregierung die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt stärken. Aus diesem Grund hat Innenminister Reinhold Jost darauf hingewiesen, dass zu bestimmten Anlässen das Hissen der Regenbogenflagge an öffentlichen Dienstgebäuden im Saarland erlaubt ist.
Innenminister Reinhold Jost: „Es ist uns ein großes Anliegen, die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen endlich zu beenden. Es sollte im 21. Jahrhundert eigentlich selbstverständlich sein, dass jede sexuelle Orientierung toleriert wird, auch wenn die Realität leider immer noch anders aussieht.“
Der Minister weiter: „Aus diesem Grund wollen wir unsere Solidarität bekunden. Dafür gibt es verschiedene Mittel und Wege: Eine Möglichkeit ist die Verwendung der Regenbogenflagge, die als weltweites Symbol für diese Solidarisierung bekannt ist. In diesem Zusammenhang habe ich anlässlich des heutigen Internationalen Tages gegen Homophobie darauf hingewiesen, dass an den öffentlichen Dienstgebäuden im Saarland zu bestimmten Anlässen die Regenbogenflagge gehisst werden darf“.
Zum Hintergrund:
Das Setzen der Regenbogenflagge soll sich auf einen konkreten Termin oder einen konkreten Anlass beziehen. Nicht erlaubt ist das Hissen der Flagge in Kombination mit der Bundes- und der Landesflagge (oder anderer Hoheitszeichen), die beispielsweise an offiziellen Feiertagen gesetzt werden, da diese aus rechtlicher Sicht als Staatssymbole gelten, die für die staatliche Neutralität stehen. Dies soll jedoch ausdrücklich keine Ablehnung der symbolischen Bedeutung der Regenbogenflagge (oder anderer Logo-Flaggen) bedeuten.
Medienansprechpartner
Katrin Thomas
Pressesprecherin
Franz-Josef-Röder-Str. 21
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Titel Bilder: Symbolbilder Saarland by Pixabay.com