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Justizstaatssekretär Roland Theis: „Kein anderes Bundesland verfügt in der Justiz über so viel Frankreichkompetenz wie das Saarland.“
Das Saarland, die Universität des Saarlandes (UdS) und das Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA) verfügen dank der guten Zusammenarbeit mit Ländern und Universitäten in der französischsprachigen Welt im Rahmen der Frankophonie über ein immer weiterwachsendes Netzwerk an Partnerschaften.
In den vergangenen Jahren sind so zahlreiche Chancen für junge Menschen entstanden, einen Teil ihres Studiums oder ihres Promotionsvorhabens in französischsprachigen Ländern zu verbringen. Besonders dabei ist: Die Möglichkeiten sind nicht auf Frankreich oder die Großregion beschränkt; in den letzten Jahren sind auch Partner aus der übrigen frankophonen Welt wie Tunesien oder Kanada hinzugekommen.
Jüngstes Beispiel ist die Zusammenarbeit mit der Université de Montréal in Kanada. In diesem Jahr wird das CJFA an der UdS ein Austauschprogramm starten, in dem die teilnehmenden Studentinnen und Studenten der UdS von erheblich reduzierten Studiengebühren profitieren werden. Bei Teilnahme an einem beispielsweise drei Trimester dauernden LLM werden den Studierenden ein Drittel der in Kanada anfallenden Studiengebühren erlassen. Das ist ein finanzieller Vorteil von 8.000 EURO für Studentinnen und Studenten aus dem Saarland. Im Vergleich zu den sonst in Nordamerika üblichen Studiengebühren sind dies sehr günstige Bedingungen.
„Das Programm wird Studentinnen und Studenten beider Universitäten tolle Möglichkeiten bieten, das jeweils andere Land und seine Rechtskultur kennenzulernen. In Montréal erhalten unsere Studentinnen und Studenten Zugang zu Vorlesungen, mit denen sie auch anzurechnende Leistungen für das saarländische Jura-Studium im Schwerpunktbereich Französisches Recht erbringen können. Wir arbeiten überdies eng mit dem Europa-Institut zusammen, um im Saarland eine Summer School für kanadische Teilnehmer anzubieten “, so Professor Philippe Cossalter vom CJFA.
„Die Zusammenarbeit mit Montréal ist Sinnbild für die globale Dimension der französischen Sprache und die damit einhergehenden Chancen, die sich aus unserer Frankreich- und Frankophonie-Kompetenz für junge Menschen, aber auch für das Saarland ergeben. Das Beispiel zeigt: Dank unserer guten Zusammenarbeit im Rahmen der Frankophonie wird es für junge Saarländerinnen und Saarländer erschwinglicher, in Kanada in Französisch und Englisch zu studieren. Egal ob in Kanada, Tunesien oder in anderen Teilen der frankophonen Welt ist damit die Mehrsprachenkompetenz, der wir uns im Saarland verpflichtet haben, ein Sprungbrett für junge Menschen, sich für einen immer globaler werdenden Arbeitsmarkt fit zu machen. Solche Auslandsaufenthalte gerade auch jenseits der üblichen Pfade vermitteln nicht nur Fach- und Sprachkenntnisse. Vielmehr wachsen bei jungen Menschen in solchen Programmen die sozialen und interkulturellen Kompetenzen heran, von denen sie ein Leben lang profitieren.“, so Staatssekretär Roland Theis.
„Um diese Wege zu unterstützen und um damit auch die Internationalisierung des Justiz-Standorts Saarland zu stärken, haben wir als Saarländisches Justizministerium ein „Frankophonie-Stipendium“ für Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft mit jährlich insgesamt 10.000 EURO geschaffen. Hierfür kann sich jeder bewerben, der im Rahmen seines Studiums der Rechtswissenschaft oder im Rahmen eines Promotionsprojekts einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in einem frankophonen Land oder Frankreich außerhalb der plant. Die Vergabeentscheidung wird durch das Centre Juridique Franco-Allemand getroffen, das hierfür einen Auswahlausschuss aus Vertretern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, des Ministeriums der Justiz unter Mitwirkung des französischen Generalkonsuls bestellt. Mit dieser Mobilitätsbeihilfe wollen wir jungen Menschen die Chancen eines internationalen Studierens im Rahmen der Frankophonie noch leichter zugänglich machen.“ so Cossalter und Theis abschließend.
Das Austauschprogramm mit der Université de Montréal und das neue Frankophonie-Stipendium sind zwei weitere Bausteine zur Stärkung der Frankreichkompetenz des saarländischen Justizstandorts.
Bereits jetzt weist die saarländische Justiz mit einer deutsch-französischen Handelskammer beim Landgericht Saarbrücken, der einzigen ihrer Art in Deutschland bei der in französischer Sprache verhandelt werden kann, Kontaktrichtern beim Landgericht Saarbrücken und dem Tribunal de grande instance in Saargemünd, die den unkomplizierten kurzen Draht zueinander nutzen, um Fragen des jeweils anderen Rechts sowie organisatorische Angelegenheiten bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten im Interesse aller Beteiligten schnell und unkompliziert zu klären und einem deutsch-französischen Austauschprogramm im Rahmen der Referendarausbildung eine Frankreichkompetenz auf, die deutschlandweit ihres Gleichen sucht.
„Die Justiz im Saarland wird öfter als andere Regionen mit grenzüberschreitenden Sachverhalten konfrontiert. Die saarländische Justiz hat Voraussetzungen geschaffen, um im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen dies und jenseits der Grenze grenzüberschreitende Verfahren möglichst schnell und unkompliziert zu erledigen. Kein anderes Bundesland verfügt in der Justiz über so viel Frankreichkompetenz wie das Saarland. Das ist ein einzigartiger Standortvorteil insbesondere für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind.“
Staatssekretär Roland Theis
Impressionen zur Frankreichkompetenz bietet das anlässlich des deutsch-französischen Tages am 22. Januar produzierte Video „Justiz – grenzüberschreitend denken“:
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