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| Staatsanwaltschaft Saarbrücken
| Gerichte und Staatsanwaltschaft
Haftbefehl und Anklage wegen Brandanschlägen auf Funkmasten und technische Anlagen
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am 06.01.2022 Anklage gegen einen 32- Jährigen aus Saarlouis u.a. wegen Brandstiftung sowie Störung öffentlicher Betriebe und Telekommunikationsanlagen gemäß §§ 306, 316b und 317 StGB beziehungsweise entsprechender Versuchstaten Anklage zum Schöffengericht in Saarlouis erhoben.
Der Angeschuldigte soll vier Brandanschläge auf Funkmasten – u.a. zweimal auf einen Mast auf dem Plateau der Berghalde am Saarpolygon – verübt haben. Bei drei dieser Anschläge kam es zu Beschädigungen, wobei in einem Fall Telefon und Internet ausfielen und ein Schaden von fast 40.000 € entstand. Außerdem soll der Angeschuldigte versucht haben, ein Transformatorengebäude in Brand zu setzen. Ferner soll er zweimal in Umspannwerke eingedrungen sein und Kurzschlüsse an Stromleitungen verursacht haben, wobei es jeweils zu Stromausfällen kam und dabei einmal die Versorgungsleitung eines Stahlwerkes betroffen war. Zu sämtlichen Taten kam es im Zeitraum Ende Mai bis Mitte Juni 2021 im Raum Saarlouis. Der Gesamtschaden ist auf ca. 50.000 € zu beziffern.
Zu den Vorwürfen hat sich der Angeschuldigte nicht geäußert. Konkrete Hinweise auf das Tatmotiv liegen nicht vor. Der Tatverdacht gegen den Angeklagten ergab sich aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung auf seine Person, nachdem im Wege der Öffentlichkeitsfahndung in lokalen Medien und sozialen Netzwerken Aufnahmen veröffentlicht worden waren, die aus der Überwachungskamera eines der Tatorte stammten. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem für Täterhinweise eine Belohnung in Höhe von 2.000 € ausgesetzt. Schließlich erhärtete sich der Tatverdacht, weil an zwei Tatorten DNA-Spuren gesichert werden konnten, die dem Angeschuldigten zuzuordnen sein sollen, und an einem Tatort ein Tierhaar aufgefunden wurde, das mit den Haaren des Hundes des Angeschuldigten identisch sein soll.
In der Folge erließ das Amtsgericht Saarbrücken im Oktober 2021 gegen den Angeschuldigten Haftbefehl wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr, der kurz darauf vollstreckt wurde. Der Angeschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.
Medienansprechpartner
Staatsanwalt Mario Krah
Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Zähringerstraße 12
66119 Saarbrücken
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Titel Bilder: Symbolbilder Saarland by Pixabay.com