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Haftbefehl wegen Solidarisierung mit mutmaßlichen Polizistenmördern via Facebook u.a. Delikten
Am 11. Februar 2022 wurde ein Haftbefehl des Amtsgerichts Saarbrücken gegen einen 37jährigen Saarländer vollstreckt, dem neben häuslicher Gewalt sowie Bedrohung und Beleidigung im Bekanntenkreis auch die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Billigung von Straftaten gemäß §§ 189, 140 Nr. 2 StGB vorgeworfen werden. Insoweit ist der Beschuldigte dringend verdächtig, am Tattag der Tötung einer Polizeianwärterin und eines Polizeibeamten während der Dienstverrichtung in der Nähe von Kusel hierauf bezugnehmend öffentlich wahrnehmbar bei Facebook u.a. geschrieben zu haben „Das waren zwei von vielen. Jeder kommt dran“. Außerdem soll er dieses Posting mit einem polizeifeindlichen Video verlinkt haben und dieses und weitere ähnliche Postings mit Party-Emojis versehen haben. Außerdem soll er den Tätern öffentlich Geld und Unterschlupf angeboten haben. Das Amtsgericht ging bei Erlass des Haftbefehls davon aus, dass der Beschuldigte sich verborgen hält und einem Strafverfahren entziehen werde.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.
Medienansprechpartner
Staatsanwalt Mario Krah
Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Zähringerstraße 12
66119 Saarbrücken
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