Der Fussballverband von Barbados (BFA) wurde wegen des Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers im Vorrundenspiel der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Russland 2018™ zwischen Barbados und Aruba am 14. Juni 2015 bestraft.
Das Spiel wird mit einer Forfait-Niederlage – mit dem Ergebnis von 3:0 für Aruba – gewertet. Wegen Verletzung von Art. 55 Abs. 1 des FIFA-Disziplinarreglements und Art. 8 des Reglements für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Russland 2018™ hat die FIFA-Disziplinarkommission gegen den BFA zudem eine Geldstrafe von CHF 6.000 verhängt. Die FIFA-Disziplinarkommission begründete den Entscheid mit dem klaren Wortlaut von Art. 55 des FIFA-Disziplinarreglements, wonach für den Fall einer fehlenden Spielberechtigung klare Sanktionen gelten.
Die Sanktion steht im Zusammenhang mit dem barbadianischen Spieler Hadan Holligan, der die automatische Sperre für ein Spiel nach zwei gelben Karten in zwei verschiedenen Spielen (Art. 17 Abs. 3 des FIFA-Disziplinarreglements) nicht verbüßt hat.
Die Sanktion tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, womit Aruba für die nächste Runde der Vorrunde der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Russland 2018™ qualifiziert ist.
Fifa.com