++ Schädliche Ratifizierung von CETA: Kabinett darf der Ausweitung von Konzernmacht …

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BUND

BUND-Kommentar vom 24. Juni 2022

Schädliche Ratifizierung von CETA: Kabinett darf der Ausweitung von Konzernmacht nicht zustimmen – Gefahren für Umweltschutz und öffentliche Haushalte

Anlässlich der Einigung zur Handelsagenda der Ampel und zum umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada, kurz CETA, kommentiert Antje von Broock, Geschäftsführerin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Das Abkommen CETA stellt Investorenrechte über den Schutz der Umwelt und des Klimas. Die vermeintlichen Anpassungen zu CETA sind nichts mehr als ein Feigenblatt. Über Zusatzerklärungen lassen sich schädliche Teile des Abkommens wie der Investitionsschutz und die regulatorische Kooperation nicht verbessern. Es bleibt vollkommen unklar, weshalb zwischen Kanada und der EU ein gesonderter Investitionsschutz notwendig ist, der es zudem US-amerikanischen Konzernen erlauben würde, Deutschland vor Schiedsgerichten auf Milliardenbeträge zu verklagen.

Deshalb muss die Ratifizierung in Deutschland jetzt noch gestoppt werden. Was wir angesichts der Klimakrise mehr denn je brauchen, sind Investitionen in die sozial-ökologische Transformation. Wir dürfen nicht das Risiko eingehen, dass fossile und umweltschädliche Konzerne Milliarden an Steuergeldern erhalten können.“

Kontakt:

Lia Polotzek, Leitung Politische Planung, Tel.: 030-275 86-520, E-Mail: lia.polotzek@bund.net

BUND-Pressestelle:

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Tel. 030-27586-497 | -531 | -464 | -425 | E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Petra Kirberger (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

Original Quelle Presseportal.de

https://wertheimerportal.de/notrufnummern-deutschland/

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