Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Ein Dokument
Schnell zur Entschädigung bei annullierten Flügen
Wenn der Flug ausgefallen ist, hilft die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW
- Zahlreiche Flüge werden kurzfristig abgesagt: Verbraucher:innen haben Anspruch auf Erstattung und Entschädigung
- Verbraucherzentrale NRW stellen immer wieder Verstöße gegen die Fluggastrechteverordnung fest
- Flugärger-App schon über 100.000 Mal heruntergeladen
Der Urlaub vieler Menschen droht in diesem Sommer mit Ärger statt Erholung einherzugehen. Kurzfristig annullierte Flüge bringen die gesamte Reiseplanung durcheinander. Nun haben mehrere Airlines auch noch Streiks in den Sommermonaten angekündigt. Betroffene sind oft ratlos, welche Rechte sie haben. „Wir erleben immer wieder, dass Reisende ihre Ansprüche gegenüber der Airline nicht reibungslos geltend machen können“, kritisiert Jan Philipp Stupnanek, Jurist und Reiserechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Die Kundencenter sind oft schlecht bis gar nicht erreichbar, Anliegen werden häufig nur über ein Kontaktformular entgegengenommen und Verbraucher:innen warten manchmal monatelang auf eine Auszahlung.“
Flugannullierungen sind das häufigste Problem
Ärger mit Fluggesellschaften ist seit Jahren ein wiederkehrendes Problem. Gegen zahlreiche Airlines ist die Verbraucherzentrale NRW bereits juristisch vorgegangen. Dabei ging es um Hürden bei der Kostenerstattungen, unzulässige Formvorschriften oder andere Verstößen gegen die europäische Fluggastrechteverordnung. Damit Verbraucher:innen sich auch selbst helfen können, hat die Verbraucherzentrale NRW eine App entwickelt. Sie ermittelt die möglicherweise bestehenden Ansprüche bei Annullierung, Verspätung, Flugverlegung oder verspätetem Gepäck. „Am häufigsten wird die App bei annullierten Flügen genutzt“, berichtet Stupnanek. „Verbraucher:innen können je nach Flugstrecke eine Entschädigung von 250 bis zu 600 Euro pro Person zustehen.“ Über 100.000 Mal wurde die App bereits heruntergeladen.
Alternativflug oder Geld zurück?
Bei einem annullierten Flug haben Betroffene die Wahl zwischen einer Erstattung des Flugpreises oder einem Alternativflug, den die Airline dann auch organisieren muss. „Die Erstattung ist für viele Reisende aber unattraktiv, denn sie wollen schließlich an ihr Urlaubsziel kommen. Sie müssten sich also neue Flüge suchen, die kurz vor Antritt meist rar und teurer sind oder völlig unpassende Zeiten haben“, so Stupnanek. „Außerdem gehen Verbraucher:innen bei der Flugbuchung komplett in Vorkasse und müssen dann häufig lange warten, bis das Geld rückerstattet wird.“ Wenn Reisende ihr geplantes Ziel weiterhin erreichen wollen, kommt daher in der Regel nur die Ersatzbeförderung in Frage. Nicht selten verzögert sich der Abflug dann aber um mehrere Stunden oder sogar einige Tage. Gerade bei Personalmangel oder Streik des Flugpersonals fehlt es an genügend einsatzbereiten Flugzeugen.
Betroffene bleiben auf Folgekosten sitzen
Ein annullierter Flug ist nicht nur ärgerlich. Er kann die gesamte Urlaubsplanung durcheinander bringen und Betroffene teuer zu stehen kommen. Denn am Flug hängen oft weitere bereits gebuchte Leistungen, wie die Unterkunft, Anschlüsse für die Weiterreise oder Aktivitäten am Urlaubsort. Verzögert sich die Heimreise um einen oder mehrere Tage muss unter Umständen sogar weiterer Urlaub beim Arbeitgeber beantragt werden. „Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte die Umstände unverzüglich dem Reiseveranstalter mitteilen, um zum Beispiel eine Minderung des Reisepreises geltend zu machen“, erklärt Stupnanek. „Wer den Urlaub hingegen auf eigene Faust organisiert hat, bleibt im schlimmsten Fall auf Kosten für ungenutzte Hotelzimmer, Mietwagen oder den bereits bezahlten Surfkurs sitzen, wenn der Urlaubsort später als geplant erreicht wird.“
Juristische Maßnahmen nicht ausgeschlossen
„Es ist wichtig, dass Verbraucher:innen ihre Rechte kennen und sich nicht abwimmeln lassen, sondern hartnäckig bleiben, zum Beispiel mithilfe der Flugärger-App“, so Stupnanek. „Dass viele Airlines mit Verzögerungen taktieren oder Hürden für die Erstattung- und Entschädigungsansprüche aufbauen, ist nicht hinnehmbar. Wir haben die Rechtsverstöße in der Branche genau im Blick und werden dagegen auch weiterhin juristisch vorgehen.“
Weitere Informationen und Links
Für weitere Informationen
Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw
-- Verbraucherzentrale NRW Pressestelle Mintropstraße 27 40215 Düsseldorf Tel.: 0211/3809-101 Fax: 0211/3809-216 Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz.
Honorarfreie Verwendung sämtlichen Bildmaterials ausschließlich mit Nennung der Verbraucherzentrale NRW. Bitte beachten Sie den Copyrighthinweis in der Bildbeschreibung.
Original Quelle Presseportal.de
https://wertheimerportal.de/notrufnummern-deutschland/