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Sankt Augustin / Stuttgart, 15. Februar 2023 – Einem Medienbericht zufolge wurden vergangene Woche vier tote Welpen in Sankt Augustin aufgefunden. Die Tierleichen wurden in Aldi-Einkaufstaschen am Gehwegrand in der Ankerstraße/Dammstraße in Höhe der Fußgängerbrücke über der Autobahn abgestellt. Am Freitag, dem 10. Februar, um 08:30 Uhr entdeckte eine Passantin dort den ersten toten Hund, der sich in einer hellblauen Einkaufstasche des Lebensmitteldiscounters befand. Die Tasche stand gut sichtbar unmittelbar vor der Brücke am Straßenrand. Am Samstag, dem 11. Februar, wurde an dieser Stelle gegen 08:30 Uhr eine weiteren Stofftüte des selben Discounters entdeckt. In der orangefarbenen Tüte befanden sich zwei tote Welpen. Um 16:15 Uhr wurde erneut eine Tüte des Discounters gefunden, diesmal in brauner Farbe. In ihr befand sich der tote Körper eines vierten Hundes. Den Berichtangaben zufolge könne die Ablagezeit des letzten Hundes auf 15:40 bis 16:15 Uhr eingegrenzt werden. Die Hunde waren äußerlich unverletzt und hatten braunes und schwarzes Fell. Es habe sich um eine „kleine Rasse“ gehandelt. Sie wurden von der Feuerwehr mitgenommen und konnten keinem Halter zugeordnet werden. Woran die Vierbeiner starben, ist noch unklar. Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und bittet um Hinweise unter 02241 541-3321.
PETA setzt Belohnung aus Belohnung
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Menschen, die etwas beobachtet oder anderweitige Hinweise haben, werden gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierschutzorganisation melden – auch anonym.
„Wir möchten helfen aufzuklären, von wem die Hundekinder derart achtlos entsorgt wurden“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Nicht selten handelt es sich bei solchen Totfunden um Opfer aus dem illegalen Welpenhandel – beispielsweise um Hunde, die zuvor an Viruserkrankungen litten und nicht medizinisch versorgt wurden. Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Suche nach dem skrupellosen Täter unterstützen, der sich für den Tod der Welpen schuldig macht. Wer mit Lebewesen so umgeht, muss bestraft werden, bevor weitere Tiere gefährdet werden.“
Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter und Halterinnen die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der an der Tat beteiligten Personen zu helfen.
Das Motto der Organisation lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. PETA setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Staatsanwalt
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Schlagwort/Hunde
Pressekontakt:
Chiara Reutter, +49 711 860591-532, [email protected]
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