Schüler bestellt Marihuana und Ecstasy zum Weiterverkauf im Internet

Videorekorder mit berauschendem Inhalt

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Schüler bestellt Marihuana und Ecstasy zum Weiterverkauf im Internet

Rund 1.200 Gramm Marihuana und 370 Ecstasy-Pillen, die sich ein 21-jähriger Schüler über das Internet bestellt hatte, wurden vom Münchner Zoll beschlagnahmt.

„Zum wiederholten Mal kam es beim Zollamt Garching-Hochbrück zu einer etwas anderen Art der sonst üblichen Postsendungen“, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.

Ein junger Mann aus dem Großraum München hatte sich mehrfach online Marihuana und Ecstasy-Pillen im Ausland bestellt, um diese dann vermutlich im Rahmen einer Taschengeldaufbesserung weiterzuverkaufen.

In zwei aufgegriffenen Postsendungen war das Rauschgift jeweils in einem Videorekorder versteckt. Das Marihuana und die Ecstasy-Pillen befanden sich in Plastiktüten, welche wiederum an die Innenseiten des ausgehöhlten Rekorders geklebt wurden.

Die Öffnungen der Geräte wurden verblendet, damit die Aushöhlungen von außen nicht sichtbar waren. Zudem waren die Videorekorder zusätzlich in eine Klarsichtfolie gewickelt, damit die für Marihuana typischen Gerüche nicht austreten konnten. Der Zollbeamte ließ sich davon aber nicht hinters Licht führen, sondern verließ sich auf seine Erfahrung und hatte damit auch richtiges Gespür bewiesen: Bei dieser Postsendung stimmte etwas ganz und gar nicht.

Für die weiteren Ermittlungen wurden die Beamten des Zollfahndungsamts München hinzugezogen. Die Zöllner führten zu diesem Zeitpunkt bereits Ermittlungen gegen den Mann, der schon zwischen November 2014 und Januar 2015 immer wieder Bestellungen dieser Art getätigt hatte.

Da er bereits mehrfach versucht hatte, sich diese speziellen Bestellungen zukommen zu lassen, der Zoll jedoch das Rauschgift jeweils aus dem Verkehr gezogen hatte und keine dieser Sendungen mehr in seine Hände gelangen konnten, änderte der Schüler seine Taktik. Er erwarb eine getürkte Packstationskarte, um sich seine Bestellungen mit berauschendem Inhalt an eine solche Station statt nach Hause liefern zu lassen.

Das Amtsgericht München erließ einen Haftbefehl gegen den jungen Mann, welcher bereits vollzogen wurde. Derzeit befindet sich der Schüler in Untersuchungshaft

Zoll.de

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