Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt: Baden-Württemberg.de

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Durch einen behördenspezifischen Krisen- und Notfallplan werden den Behörden und Einrichtungen im öffentlichen Dienst klare und eindeutige Prozesse, Strukturen und Verantwortlichkeiten an die Hand gegeben. Dabei geht es um bauliche, technische, organisatorische und personelle Maßnahmen vor, während und nach einem Gewaltvorfall – etwa Maßnahmen der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung.

Quelle : Baden-Württemberg.de

Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de

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