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Seevetal (Landkreis Harburg) / Stuttgart, 28. August 2023 – Tierquäler gesucht: Einem Medienbericht zufolge missbrauchte ein Unbekannter mindestens ein Pony in Seevetal-Maschen. Auf Bildern einer Überwachungskamera ist zu sehen, wie sich ein Mann am Freitag, dem 25. August, Zutritt zu einer Weide am Birkenmoor verschaffte. Er ist von schlanker Statur und trug einen Jogginganzug, ein T-Shirt, kurz geschorene Haare sowie einen Bart. Ersten Erkenntnissen zufolge seien bei den Ponys keine körperlichen Verletzungen sichtbar. Die Polizei sucht Zeugen, die zur Tatzeit Beobachtungen gemacht haben und bittet auch um Hinweise zu Fahrzeugen, die im Bereich des Tatorts abgestellt wurden. Hinweise werden unter 04105-6200 entgegengenommen.
PETA setzt Belohnung aus
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
„Es ist erschreckend, wie häufig Pferde von Menschen auf grausame Art misshandelt, verletzt oder getötet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass das Pony Schmerzen erlitt, von seelischen Schäden ganz zu schweigen“, sagt Monic Moll, Fachreferentin bei PETA. „Wir fordern ein behördliches Register, in dem Anschläge auf Pferde und bereits überführte Personen von Tierquälerei-Fällen erfasst werden. So könnten mögliche Tatzusammenhänge aufgezeigt sowie Profile potenzieller Täterinnen und Tätern erstellt werden. Behörden könnten effektiver auch überregional zusammenarbeiten. Menschen, die Pferde halten, würden zudem über Gefahrenschwerpunkte informiert und gewarnt, um die Tiere besser vor Angriffen schützen zu können.“
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Sodomie verstößt gegen das Tierschutzgesetz
Seit der Änderung des Tierschutzgesetzes im Juli 2013 sind sexuelle Handlungen an Tieren verboten und können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden. Ist der Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt, können Täter zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden.
Vorsichtsmaßnahmen – Tipps für Pferdehalter
Die Tierrechtsorganisation rät Pferdehaltern zur besonderen Aufmerksamkeit, wenn ein „Pferdeschänder“ umgeht. Die Tiere sollten – sofern möglich – nachts nicht auf der Koppel stehen, sondern in einer sicheren, bestenfalls mit Videokameras ausgestatteten Stallung untergebracht werden. Alle Zugänge sollten gesichert und abgesperrt sein. Zudem sollten Kontrollgänge nach Möglichkeit zu unregelmäßigen Zeiten durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen ist es dabei ratsam, diese mit mindestens zwei Personen auszuführen und Mobiltelefone bei sich zu tragen. Verdächtig erscheinende Personen in der Umgebung sollten unbedingt der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden, ebenso wie Personen, die bereits in der Vergangenheit durch ihr Verhalten aufgefallen sind.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Verantwortlichen zu helfen.
Das Motto der Tierrechtsorganisation lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. PETA setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
[1] PETA Deutschland e.V. (2018): Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei. https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschuere-A5-Menschen_die-Tiere-quaelen-2019-04-print24.pdf.
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Tierquälerei
PETA.de/Themen/Staatsanwalt
PETA.de/Aktiv/Whistleblower
Pressekontakt:
Chiara Reutter, +49 711 860591-532, [email protected]
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