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Memmingen / Stuttgart, 14. September 2023 – Erneute Strafanzeige gegen Tierleid für Volksfestspektakel: Am 22. Juli hat der Fischertagsverein Memmingen e.V. auch dieses Jahr wieder zum Fischertag am Stadtbach eingeladen. Über tausend Teilnehmer sollten bei dem Fischereiwettkampf die schwerste Forelle fangen. Der Gewinner wurde am gleichen Tag zum „Fischerkönig“ gekrönt. PETA hat auch gegen den neuen „Fischerkönig“ Christof H., gegen die zweit- und drittplatzierten „Fischerkönige“ sowie gegen den Vorstand des Fischertagsvereins Memmingen e. V. (als Organisierende des „Events“) bei der Staatsanwaltschaft Memmingen Anzeige erstattet.
„Wir werden in Memmingen so lange und so oft wie nötig Strafanzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft muss anerkennen, dass ‚Spaß‘ kein nach dem Tierschutzgesetz vorgeschriebener ‚vernünftiger Grund‘ ist, ein Wirbeltier qualvoll zu fangen oder zu töten“, so Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA. „Niemand würde ein Rehwettschießen mit Preisvergabe und Königswürde genehmigen – selbst wenn die Tiere hinterher verzehrt würden. Auch Fische dürfen nicht zur Unterhaltung gequält werden.“
PETA hatte auch in den Vorjahren Strafanzeige bei den Staatsanwaltschaften Kempten und der Generalstaatsanwaltschaft München erstattet, doch die Verfahren wurden mit der Begründung eingestellt, dass ein vernünftiger Grund für die Tötung der Fische vorliege. Laut der Staatsanwaltschaft Kempten dient die Veranstaltung einem Nahrungszweck. Die Tierrechtsorganisation widerspricht dieser Einschätzung und verweist auf Verfügungen anderer Staatsanwaltschaften.
Staatsanwaltschaften bestätigen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
PETA hat durch Strafanzeigen gegen Teilnehmende von Pokal-, Hege- und sonstigen Wettangelveranstaltungen wie dem Königsfischen bereits mehrfach Sanktionen erreicht. In einem Fall zum Angelsportverein Hockenheim 2020 stellte die Staatsanwaltschaft Mannheim das Verfahren zwar wegen geringer Schuld ein, merkte allerdings an, dass es sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handelt: „Strafbar nach § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz. […] Angesichts des Lebensalters der Beschuldigten und ihres straffreien Vorlebens ist davon auszugehen, dass bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von der Begehung weiterer Straftaten abhalten wird.“ (Az.: 622 Js 21593/20).
Die Tierrechtsorganisation verweist zudem auf die Verfügungen der Staatsanwaltschaften Regensburg vom 21. März 2018 (Az. 103 Js 4867/18) und Würzburg vom 13. Juli 2015 (Az.: 612 Js 12165/14), Münster vom 19. März 2014 (Az.: 540 Js 1433/13) und fünf weiterer Staatsanwaltschaften, in denen ebenfalls ausdrücklich festgestellt wird, dass es sich beim Wettfischen um eine Straftat handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird. Die Verwertung von Fischen bei Wettangelveranstaltungen kommt nicht als „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes infrage.
Fische sind sensibel und spüren Schmerz
Fische sind neugierige, fühlende Wirbeltiere mit individuellen Persönlichkeiten. Sie haben ein komplexes Sozialleben, kommunizieren auf vielfältige Weise, schließen Freundschaften und beschützen ihren Nachwuchs. [1] Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, kommt in seiner Stellungnahme für die Bundesregierung zu dem Schluss, dass „Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und entsprechend als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten“. [2] Dass Fische Schmerzen spüren, bestätigen auch internationale wissenschaftliche Studien.
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
[1] Jonathan Balcombe (2016), Was Fische wissen. Wie sie lieben, spielen, planen: unsere Verwandten unter Wasser. / What a Fish Knows: The Inner Lives of Our Underwater Cousins, 336 Seiten.
[2] Stellungnahme des FLI zu den Veröffentlichungen von Rose et al. (2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) (Berichterstatter: Dr. Michael Marahrens, Dr. Inga Schwarzlose), 2013.
Weitere Informationen:
PETA.de/Aktiv/Fischertag-Memmingen
PETA.de/Themen/Fische-Schmerzen/
Pressekontakt:
Jonas Meyerhof, +49 711 860591-523, [email protected]
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