
Das Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt des Wirtschaftsministeriums wird mit den Förderlinien „Veranstaltungen“ und „Stadtmarketing“ und mit leicht angepassten Konditionen fortgeführt und ist ab sofort wieder für eine Antragstellung geöffnet.
„Zwar haben sich die Besucherfrequenzen vielerorts glücklicherweise wieder erholt, jedoch ist vor allem in kleineren Kommunen ein Besucherrückgang zu befürchten. Veranstaltungen sind nach wie vor ein großer Anreiz für Bürgerinnen und Bürger, in die Innenstadt zu kommen. Instrumente des Stadtmarketings, wie beispielsweise Werbekampagnen und Gutscheinsysteme, können einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung des innerstädtischen Gewerbes leisten. Deshalb freue ich mich, dass wir auch in diesem Jahr mit unserem erfolgreichen Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt Kommunen und ihre innerstädtischen Akteure dabei unterstützen können, die Einzelhandels- und Gewerbestruktur in ihren Zentren mit attraktiven Events und Stadtmarketingkonzepten zu stärken“, erklärte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Im Rahmen der Förderlinie „Veranstaltungen“ sind Kommunen, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl, sowie City-Initiativen, Handels- und Gewerbevereine, Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Kultur-, Sport- und Heimatvereine antragsberechtigt. Gefördert wird die Planung und Durchführung von ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen, die nicht ohnehin regelmäßig stattfinden und einen über die Gemeindegrenzen hinausreichenden, möglichst regionalen Einzugsbereich haben. Es muss sich um zusätzliche beziehungsweise neu gestaltete Events handeln. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Zuschusshöhe für eine mehrtägige Veranstaltung beträgt 50.000 Euro – für eine eintägige Veranstaltung 30.000 Euro.
Für die Förderlinie „Stadtmarketing“ sind Kommunen, Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketingorganisationen, City-Initiativen sowie Handels- und Gewerbevereine antragsberechtigt. Förderfähig ist die Erstellung und / oder Umsetzung eines neuen oder wesentlich neu konzipierten Marketingkonzepts mit Schwerpunkt auf die Innenstadt bzw. das Ortszentrum, insbesondere Kommunikationsmaßnahmen und Kunden-/ Kaufkraftbindungskonzepte. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent – die maximale Zuschusshöhe 50.000 Euro.
Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de
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