Sommer der Online-Beteiligung: Baden-Württemberg.de

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Über den Sommer können Sie auf unserem Beteiligungsportal verschiedene Gesetzentwürfe und weitere Beteiligungsprozesse kommentieren. Wir laden Sie dazu ein, beim Sommer der Online-Beteiligung mitzumachen und sich so in die Landespolitik einzubringen.

Beteiligungsprozesse

  • Bürgerforum G8/G9: In einem breit angelegten, dialogischen Beteiligungsprozess zum Thema G8/G9 soll intensiv debattiert werden, wie lange das allgemein bildende Gymnasium in Baden-Württemberg künftig dauern soll. Kommentierung bis zum 22. September 2023.
     
  • Strategiepapier Medienbildung: Das Strategiepapier Medienbildung wird fortgeschrieben. Dazu hat sich eine interministerielle Arbeitsgruppe gegründet. Kommentierung bis zum 11. September 2023.

Gesetzentwürfe

  • Versorgungsverwaltung: Das Gesetz sieht eine Neufassung des Versorgungsverwaltungsgesetzes Baden-Württemberg, eine Änderung des Jugend- und Sozialverbandsgesetzes und des Universitätsklinikagesetzes und verschiedene Rechtsbereinigungen vor. Kommentierung bis zum 11. August 2023.
     
  • Beamtenversorgungsgesetz: Mit dem Gesetzesentwurf soll die Nachfolgeregelung auf Landesebene für den Unfallausgleich im Beamtenversorgungsrecht geschaffen werden. Weiter wird ein Übergangsgeld für kraft Gesetzes in den einstweiligen Ruhestand getretene verbeamtete Personen geregelt. Kommentierung bis zum 17. August 2023.
     
  • Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung: Mit dem Gesetz soll die Umsetzung des einmaligen Investitionsprogramms über Zuwendungen zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung ermöglicht werden. Kommentierung bis zum 8. September 2023.
     
  • Landespersonal­vertretungsgesetz: Mit diesem Gesetzgebungsvorhaben soll die Interessensvertretung der Beschäftigten an den Universitätsklinika angemessen gestärkt werden. Kommentierung bis zum 12. September 2023.
     
  • Kindertagesbetreuungsgesetz: Das Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege soll geändert werden. Kommentierung bis zum 14. September 2023.
     
  • Landtagsanhörungen: Bringen Fraktionen im Landtag eigene Gesetzentwürfe ein, können sie beantragen, dass die Landesregierung eine schriftliche Anhörung dazu durchführen soll.

Beteiligungsportal Baden-Württemberg

Quelle : Baden-Württemberg.de

Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de

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