Auch in diesem Jahr gilt vom 1. März bis einschließlich 30. September das gesetzliche Sommerrodungsverbot. In diesem Zeitraum ist es gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) untersagt, Bäume, Hecken, sogenannte lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zu beseitigen oder drastisch zurückzuschneiden. Das Verbot gilt nicht nur für geschützte Baumarten gemäß der Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO), sondern auch für nicht erfasste Gehölzbestände.
Bezirksstadträtin für Verkehr, Grünflächen, Ordnung, Umwelt und Naturschutz, Filiz Keküllüoğlu (Bündnis90/Die Grünen): „Bäume und Gehölze spielen eine essenzielle Rolle für unser Stadtklima und die Artenvielfalt. Gerade in der Brut- und Aufzuchtzeit vieler Tierarten ist es wichtig, unsere Natur besonders zu schützen. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger um ihre Unterstützung bei der Einhaltung des Sommerrodungsverbots. Gemeinsam können wir dazu beitragen, Lichtenberg noch grüner und lebenswerter zu gestalten.“
Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung von Bäumen sowie zur Begrenzung des Zuwachses sind auch im genannten Zeitraum zulässig. Ausnahmen von den gesetzlichen Vorgaben bestehen nur für behördlich angeordnete Maßnahmen, zwingende öffentliche Interessen oder notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. In besonderen Fällen kann das Umwelt- und Naturschutzamt auf Antrag eine Befreiung nach § 67 BNatSchG prüfen und erteilen.
Verstöße gegen das Verbot können mit Geldbußen geahndet werden. Weitere Informationen zum Baumschutz und zu Baumfällungen gibt es im Netz unter: https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/gesundheit/artikel.326103.php
Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de
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