Sondershausen-Schersental: Fuchs schleppt illegale Schlagfalle mit sich herum und stirbt qualvoll – PETA bietet 1000 Euro Belohnung für Hinweise

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Tierrechtsorganisation fordert bundesweites Verkaufsverbot von Schlagfallen

Sondershausen / Stuttgart, 2. Mai 2023 – Tätersuche: Einer Polizeimeldung zufolge ist ein Fuchs in Sondershausen in eine verbotene Schlagfalle geraten. Am Samstagmorgen entdeckte ihn eine Passantin im Stadtteil Schersental. Der Fuchs war noch in der Falle gefangen und schleppte diese mit sich herum. Die Zeugin informierte sofort die Rettungsleitstelle. Durch die Tiernothilfe und die Polizei Sondershausen konnte der Fuchs geborgen werden. Das schwer verletzte Tier wurde anschließend von einem Jäger getötet. Die Beamten stellte die Falle als Beweismittel und potenziellen Spurenträger sicher und leitete weitere Ermittlungen zur Überführung des Fallenstellers ein. Zudem erstattete die Polizei Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Hinweise zu dem Geschehen können bei der Landespolizeiinspektion Nordhausen unter 03632-6610 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle gemeldet werden.

PETA setzt Belohnung aus und fordert Verbot von Schlagfallen in Brandenburg
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Der Tierquäler, der die illegale Schlagfalle ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Ein so gefangenes Tier muss entsetzlichen Schmerzen durchleiden, bis es entdeckt wird oder qualvoll stirbt. Auch Menschen können durch solche Vorrichtungen schwer verletzt werden. Trotzdem sind der Verkauf und auch die Anwendung solcher Fallen in einigen Bundesländern immer noch erlaubt. Wir fordern die Bundesregierung auf, die grausame Fallenjagd endlich konsequent zu verbieten.“

Bestimmte Arten von Schlagfallen dürfen in einigen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von Jagdausübungsberechtigten verwendet werden – in Thüringen sind  Totschlagfallen grundsätzlich verboten. Da auch legal in Bayern und Sachsen-Anhalt eingesetzte Schlagfallen viel Tierleid verursachen, fordert PETA ein generelles Verbot der Fallenjagd in Deutschland.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Das Motto der Organisation lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. PETA setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Tellereisen
PETA.de/Themen/Fallenjagd
PETA.de/Themen/Tierquälerei
PETA.de/Themen/Jagd
PETA.de/Tierquälerei-melden
PETA.de/Themen/Gründe-gegen-Fuchsjagd

Pressekontakt: 
Chiara Reutter, +49 711 860591-532, [email protected] 

Quelle : PETA.de

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