Auf einer Sondersitzung der Sozialstadträtinnen und –stadträte von Berlin am Freitag wurde verabredet, dass ab sofort das sogenannte Wohnortprinzip für die Leistungsgewährung für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine gilt.
Das bedeutet, dass sie auch ohne wohnsitzbegründenden melderechtlichen Eintrag in Treptow-Köpenick, also festen Wohnsitz, ihre Leistungen beim Amt für Soziales im Bezirk erhalten. Das betrifft diejenigen Geflüchteten, die derzeit privat, in Hostels oder Notunterkünften untergebracht sind. Ferner ist das Sozialamt für die Leistungen der Geflüchteten in den Unterkünften des LAF (Landesamt für Flüchtlinge), die sich in Treptow-Köpenick befinden, zuständig.
Für die Beantragung der Mittel ist die persönliche Vorsprache beim Amt erforderlich. Da sich in Kürze eine große Anzahl von Hilfesuchenden aus der Ukraine an das Sozialamt wenden wird, wird in der kommenden Woche eine gesonderte Anlaufstelle für die Menschen aus der Ukraine geschaffen. Ziel ist es, eine schnelle Bearbeitung der Anliegen und ausführliche Beratung der Betroffenen zu ermöglichen ohne die sonstigen Aufgaben zu vernachlässigen.
Aufgrund des aktuell großen Andrangs an Hilfesuchenden wird aber darum gebeten, aktuell nur in Notfällen vorzusprechen.
Die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin und Stadträtin für Soziales, Arbeit und Teilhabe, Carolin Weingart hierzu: „Ich begrüße die getroffene Regelung, da somit den in Not geratenen Menschen pragmatisch und unbürokratisch geholfen werden kann. Doch ich möchte die Geflüchteten auch um etwas Geduld bitten, bis die erforderlichen Strukturen im Amt für Soziales in der kommenden Woche aufgebaut sind, um sie bestmöglich zu unterstützen.“
In Kürze werden die speziellen Öffnungszeiten für Geflüchtete aus der Ukraine veröffentlicht und dann auch die Möglichkeit zur Terminvereinbarung angeboten.
Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de