St. Ingbert: Freilaufender Hund beißt und verletzt Zehnjährige, Halter geht einfach weiter – PETA fordert umgehende Einführung des Hundeführerscheins im Saarland

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Nachweis kann schwere Unfälle verhindern und ermöglicht Hunden ein tiergerechteres Leben

St. Ingbert / Stuttgart, 21. April 2023 – Einem Medienbericht zufolge attackierte ein freilaufender Hund am vergangenen Mittwochnachmittag ein Kind in St. Ingbert. Die Zehnjährige war um 15 Uhr in der Karl-August-Woll-Straße nahe der St.-Franziskus-Kirche unterwegs, als sie einem freilaufenden Hund begegnete, der sie ansprang. Daraufhin stürzte das Mädchen. Als sie auf dem Boden lag, biss ihr der Vierbeiner in die Hand sowie in das Knie und verletzte sie leicht. Der Hundehalter ging weiter, ohne sich um das Kind zu kümmern. Die Polizei ermittelt und bittet Zeugen, sich unter der Telefonnummer 06894-1090 zu melden. Der Hund wurde als schwarz und mittelgroß beschrieben. Dessen Halter sei männlich, etwa 50 Jahre alt, ca. 1,75 Meter groß und habe braunes Haar sowie einen Schnauzer. Angesichts dieses Vorfalls fordert die Tierrechtsorganisation PETA die Landesregierung auf, den sogenannten Hundeführerschein im Saarland umgehend für alle Hunde einzuführen.

„Meist liegt das Problem nicht beim Hund, sondern am anderen Ende der Leine. Viele Halterinnen und Halter können das Verhalten, die Signale und die Körpersprache ihres Vierbeiners nicht richtig deuten und einschätzen. Somit ist die wahre Ursache für Beißattacken bei ihnen zu suchen – nicht beim Tier“, so Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Jeder Hund, der falsch gehalten oder behandelt wird, kann zu einer Gefahr für Mensch und Tier werden – unabhängig davon, ob er einer ‚Rasse‘ angehört oder ein ‚Mix’ ist.“

Der Hundeführerschein sieht vor, dass künftige Halter und Halterinnen bereits vor Aufnahme eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren, in dem sie das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Anschließend folgt für Halter und Hund ein gemeinsames obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule. Ein solcher Nachweis kann sicherstellen, dass Menschen, die Hunde halten, fachkundig mit dem Tier umgehen und die Signale des Vierbeiners richtig deuten. Eine funktionierende Kommunikation zwischen Hund und Halter ist unerlässlich, um Beißvorfälle zu verhindern.

Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen einen Sachkundenachweis für Hundehalter beschlossen – seit Juli 2013 ist der allgemeine Hundeführerschein verpflichtend [1]. Dort ereigneten sich nach drei Jahren nachweislich weniger Vorfälle [2]. Wer in Berlin seit dem 1. Januar 2017 einen Hund neu aufgenommen hat, ist ebenfalls dazu aufgefordert, sich die notwendige Sachkunde anzueignen. Einer repräsentativen Umfrage aus dem Jahr 2016 zufolge spricht sich mit 65 Prozent eine deutliche Mehrheit der Deutschen für einen Sachkundenachweis für Hundehalter und Halterinnen aus [3]. Einige Städte belohnen verantwortungsbewusste Halter: Wer in München nach dem 1. Mai 2014 einen Hundeführerschein absolviert hat, kann sich ein Jahr lang von der Hundesteuer befreien lassen. In Mannheim gilt eine zweijährige Steuerbefreiung für alle Hunde, deren Halter den Hundeführerschein nach dem 1. Januar 2016 erworben haben.

Ein verpflichtender Hundeführerschein hat einen weiteren Vorteil: Er kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit der Hundehaltung auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen Impulskauf abhalten. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen, darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

[1] Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) (2011): http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/pgy/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-HundHaltGND2011rahmen&doc.part=R&toc.poskey=#focuspoint. (Letzter Zugriff am 21.04.2023)
[2] Hannoversche Allgemeine (2016): Sachkunde-Nachweis. Hundeführerschein weiterhin umstritten. Online abrufbar unter: http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Hundefuehrerschein-in-Niedersachsen-auch-nach-drei-Jahren-noch-umstritten. (Letzter Zugriff am 21.04.2023)
[3] YouGov (2016): Hundekot: Fast alle Deutschen sehen Halter in der Pflicht. Online abrufbar unter: https://yougov.de/news/2016/08/13/hundekot-fast-alle-deutschen-sehen-halter-der-pfli/. (Letzter Zugriff am 21.04.2023)

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Hundeführerschein

Pressekontakt: 
Chiara Reutter, +49 711 860591-532, [email protected]

Quelle : PETA.de

https://wertheimerportal.de/faktencheck-tauben-sind-keine-ratten-der-luefte/

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