Neuregelung beim Bildungs- und Teilhabepaket
Fußballspielen im Verein, Mittagessen in der Schulmensa oder ein Klassenausflug in den Tierpark – das Bildungs- und Teilhabepaket macht dies für Kinder aus einkommensschwachen Familien seit 2011 möglich. Bisher waren im Main-Tauber-Kreis zwei Behörden mit der Umsetzung beauftragt, nämlich das Landratsamt und das Jobcenter. Das ändert sich nun. „Nach mehr als fünf Jahren Bildungs- und Teilhabepaket zeigt sich, dass die Leistungen durch eine gemeinsame und einheitliche Anlaufstelle effizienter und bürgerfreundlicher angeboten werden können“, erklärt Kreis-Sozialdezernentin Elisabeth Krug laut einer Pressemitteilung des Landratsamts.
Ab 1. März wird es im Landkreis nur noch eine federführende Anlaufstelle zur Abwicklung des Bildungs- und Teilhabepakets geben. Diese wird im Landratsamt angesiedelt und Anlaufstelle für alle Familien sein – unabhängig davon, welche Transferleistungen (Wohngeld, Hartz IV, etc.) gerade bezogen werden. Nur eine Ausnahme gibt es: Das Jobcenter Main-Tauber gewährt für Kinder im laufenden SGB II-Bezug weiterhin die Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können beantragt werden für Ausflüge und Fahrten mit Schule oder Kindergarten, für ein gemeinschaftliches Mittagessen in Schule oder Kindergarten, für Schulbedarf, zur Schülerbeförderung, zur Lernförderung sowie zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie beziehungsweise ihre Familien Arbeitslosengeld II (SGB II), Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen.
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen beantragt werden. Antragsvordrucke sind beim Landratsamt und in Wertheim im Bürger-Service-Zentrum des Rathauses, aber auch weiterhin beim Jobcenter Main-Tauber erhältlich. Zudem kann der Antragsvordruck unter www.main-tauber-kreis.de/broschueren-formulare-merkblaetter > Amt für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration heruntergeladen werden.
Die Adresse für Anträge ist das Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim.
Stadtverwaltung Wertheim