Stadtverwaltung Wertheim : AWMT kontrolliert Müllmarken – Verwarnungsgeld droht

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Foto: Stadtverwaltung Wertheim

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) kontrolliert ab Montag, 7. März, ob alle Haushalte die vorgeschriebene Müllmarke gekauft haben. Der AWMT weist darauf hin, dass nach der Abfallsatzung des Main-Tauber-Kreises jeder Haushalt – hierzu zählt auch der Ein-Personen-Haushalt – mit mindestens einem Restmüllgefäß und gültiger Jahresmüllgebührenmarke an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein muss.

Für die Entleerung der Abfallbehälter müssen Entleerungsbanderolen erworben und am Gefäß angebracht werden. Die Fälligkeit der Gebührenschuld entsteht am 1. Januar eines jeden Kalenderjahres. Die Müllmarken müssen deshalb zum Jahresbeginn bei den Städten und Gemeinden erworben werden. In Fällen fehlender Gebührenmarken veranlasst der Abfallwirtschaftsbetrieb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das zur Zahlung eines Verwarnungsgeldes führen kann.

Die Biotonne muss ebenfalls mit einer gültigen Jahresmüllgebührenmarke ausgestattet sein. Alle Tonnen, die nicht mehr genutzt werden, müssen dem Abfallwirtschaftsbetrieb unter der Telefonnummer 09341/82-5969 gemeldet und zu einem dabei vereinbarten Termin zur Abholung bereitgestellt werden.

Rest- und Biomülltonnen ohne gültige Jahresmarke werden seit Februar nicht mehr geleert. Die Arbeiter des beauftragten Entsorgungsunternehmens versehen stattdessen Tonnen ohne Marken mit einem Hinweisaufkleber, der den Grund für die nicht erfolgte Leerung nennt. Zudem erhält der Abfallwirtschaftsbetrieb eine Meldung, damit dem Fall nachgegangen werden kann. Der AWMT empfiehlt daher, fehlende Jahresmarken schnellstmöglich bei der Stadtverwaltung, den Ortsverwaltungen oder Gemeindesekretariaten zu besorgen.

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