[ad_1]
Wertheimer Betriebe, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen werden, können bei der Stadt Wertheim ab sofort die Stundung ihrer Gewerbesteuer beantragen. Gestundet werden können Steuern, die bereits fällig sind oder in diesem Jahr fällig werden. Auch eine Anpassung der Vorauszahlung ist möglich.
Der Antrag muss eine Begründung enthalten und die Antragsteller müssen ihre Verhältnisse darlegen. Die schriftlichen Anträge können formlos gestellt werden an die Finanzverwaltung der Stadt Wertheim, E-Mail: thomas.schilling@wertheim.de. Auf Stundungszinsen wird in der Regel verzichtet. Bis auf Weiteres wird die Stadt außerdem keine Mahnungen verschicken oder die Zahlung bereits fälliger Gewerbesteuern vollstrecken.
Die Möglichkeit der Stundung ist eine erste flankierende Maßnahme der Stadt zur Unterstützung der unter der Corona-Krise leidenden Betriebe. Die Verwaltung prüft, welche weiteren Instrumente sie ergänzend zu den Soforthilfeprogrammen von Bund und Land einsetzen kann.
[ad_2]
Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016