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Mit digitalen Sitzungen haben Verwaltung und Gemeinderat in der Corona-Pandemie gute Erfahrungen gemacht. Wiederholt fanden Beratungen der Ausschüsse nicht mit persönlicher Anwesenheit der Ratsmitglieder in einem Sitzungsraum, sondern im Format einer Videokonferenz statt. Diese Möglichkeit wird nun auf Beschluss des Gemeinderats dauerhaft in der Hauptsatzung verankert. Sie soll aber auch in Zukunft nur in berechtigten Ausnahmefällen genutzt werden. Der Schutz der Gesundheit und die Senkung der Infektionsgefahr gehören dazu.
Im Frühjahr hatte der Landtag digitale Sitzungen übergangsweise bis Ende dieses Jahres ermöglicht. Dazu wurde ein neuer Paragraf in die baden-württembergische Gemeindeordnung eingefügt. Um das Online-Format auch nächstes Jahr nutzen zu können, müssen Kommunen ihre Hauptsatzung ändern. Dazu hat sich Wertheim nun entschieden und gehört damit offenbar zu den Vorreitern im Land: Laut Innenministerium hatten bis Anfang Dezember nur 24 von 1101 Kommunen diese Option genutzt.
Weitere Änderungen der Hauptsatzung, die der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen hat, sind überwiegend redaktioneller und sprachlicher Art. So soll der bisherige Ausschuss für Finanzen, Verwaltung, Kultur, Soziales und Schulen künftig kurz „Ausschuss für Verwaltung und Finanzen“ heißen. Diesem Gremium zugeordnet werden künftig die Zuständigkeiten für Liegenschaften und für den Eigenbetrieb Wald. Das entspricht den Veränderungen, die sich durch die Neuorganisation der Verwaltung zum 1. Juni ergeben haben.
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Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016