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Gesetzesnovelle sorgt für steigende Leistungen
Das ist eine gute Nachricht zum Jahresbeginn: Am 1. Januar ist die Wohngeldnovelle in Kraft getreten. Vor allem Familien und Rentner mit geringem Einkommen werden davon profitieren. Sie können mit höheren Miet- oder Lastenzuschüssen als bisher rechnen. Zugleich wird der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Für den Bereich der Großen Kreisstadt Wertheim rechnet der Leiter des Bürger-Service-Zentrums (BSZ), Volker Klein, 2020 mit einem Anstieg von etwa 30 Prozent.
Wohngeld wird als Mietzuschuss bei Zahlung von Miete und als Lastenzuschuss bei selbstgenutztem Eigentum gewährt. In den vergangenen Jahren sind sowohl die Wohnkosten als auch die Verbraucherpreise deutlich gestiegen. Das Wohngeld konnte damit nicht Schritt halten. Mit der Novelle soll das nun ausgeglichen werden. Nach Berechnungen des Landes wird ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt statt 145 Euro künftig rund 190 Euro Wohngeld erhalten. „In dieser Größenordnung dürfte sich das auch bei uns bewegen“, schätzt Klein.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Größe des Haushaltes, dem Einkommen und der zu zahlenden Miete beziehungsweise der Belastung für selbstgenutztes Eigentum. Mit der Novelle werden nun sowohl die Höhe des Wohngeldes, als auch die Miethöchstbeträge, die in der Berechnung des Wohngeldes maximal anerkannt werden können, angehoben. Dadurch erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten.
Zum Ende vergangenen Jahres haben in Wertheim insgesamt 350 Personen in 148 Haushalten vom Miet- oder Lastenzuschuss profitiert. 2019 wurden nach Angaben von Daniel Wießler aus dem Bürger-Service-Zentrum 42 Erst-, 143 Wiederholungs- und 20 Erhöhungsanträge auf entsprechende Unterstützung gestellt. Diese Zahlen dürften sich 2020 wahrscheinlich erhöhen. „Wir haben im Vorgriff auf die Gesetzesnovelle offensiv beraten“, so Volker Klein. „Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld“, stellt er fest.
Menschen mit geringem Einkommen können einen eventuellen Wohngeldanspruch im Bürger-Service-Zentrum prüfen lassen. In Haushalten mit Kindern, die nach der Novelle erstmals Wohngeld erhalten, kann sich dadurch künftig noch zusätzlich ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung ergeben.
Neu ist, dass das Wohngeld jetzt einer sogenannten Dynamisierung unterliegt. Das heißt, es wird alle zwei Jahre an die Entwicklung der Mietpreise und der Lebenshaltungskosten angepasst, ohne dass dafür eine Gesetzesänderung notwendig ist. Die zum 1. Januar eingetretenen Änderungen machen es für Bezieher von Wohngeld nicht notwendig, einen Weiterleistungsantrag zu stellen, wenn der Bewilligungszeitraum noch nicht abgelaufen ist. Für den Zeitraum ab dem 1. Januar bis zum Ende des Bewilligungszeitraums wird von Amts wegen auf der Grundlage des neuen Rechts über die Leistungen entschieden.
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