Stadtverwaltung Wertheim : Jetzt drohen bei Verstößen empfindliche Strafen – Stadt wendet Bußgeldbescheid des Landes an

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Seit Sonntag ist die inzwischen dritte Rechtsverordnung des Landes mit Regelungen zum Infektionsschutz in Kraft. Der Corona-Lenkungsstab der Stadtverwaltung beriet in seiner heutigen Schaltkonferenz, ob und welcher Handlungsbedarf sich daraus ableitet. Für Wertheim relevant erwiesen sich zwei Punkte: der Bußgeldkatalog des Landes und die Hygienebestimmungen für geöffnete Einrichtungen.

Mit dem Bußgeldkatalog gibt es jetzt einen Rahmen, nach dem Verstöße gegen die Kontakt- und Abstandsregeln landesweit einheitlich geahndet werden. „Der ganz überwiegende Teil der Bürgerschaft verhält sich verantwortungsvoll“, konstatierte Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez. „Den Wenigen, die noch immer uneinsichtig sind und damit nicht nur sich selbst, sondern viele andere gefährden, drohen jetzt empfindliche Strafen.“

Halten sich mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit auf, können die kommunalen Ortspolizeibehörden ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro pro Person verhängen. Im Lenkungsstab war man sich einig, in Wertheim bei „Ersttätern“ mit einer Strafe von 250 Euro anzusetzen. Wer eine eigentlich geschlossene Einrichtung weiterbetreibt, muss 2.500 bis 5.000 Euro bezahlen. Personen, die eine für den Besucherverkehr geschlossene Einrichtung, wie beispielsweise ein Krankenhaus oder Pflegeheim betreten, riskieren ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro. Bei wiederholten Verstößen stehen Strafen von bis zu 25.000 Euro im Raum.

Für Einrichtungen, die geöffnet bleiben, schreibt die Neufassung der Landesverordnung nun auch verbindliche Hygienestandards fest. Dazu zählen Zutrittssteuerung, keine Warteschlangen und ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen. Das städtische Ordnungsamt wird auf die Filialleitungen aller Wertheimer Lebensmittelmärkte zugehen und die Vorgaben zum Infektionsschutz nochmals persönlich erläutern. OB Herrera Torrez war überzeugt, dass die Bestimmungen von den Verantwortlichen sehr ernst genommen werden. „Aber es gehört natürlich auch dazu, dass die Kunden sich vernünftig verhalten.“

Aktuelle Informationen, auch den Bußgeldkatalog des Landes, gibt es auf der Internetseite der Stadt unter www.wertheim.de/corona.

Quelle : Wertheim.de

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