Stadtverwaltung Wertheim: Ordnungsamtsleiter Volker Mohr erklärt Maskenpflicht in der Wertheimer Fußgängerzone

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Trotz weitreichender Maßnahmen steigen die Infektionszahlen. Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, wird der Teil-Lockdown verlängert und teilweise verschärft. So besteht nun wieder Maskenpflicht in der Wertheimer Fußgängerzone.

Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes sollen in stark frequentierten Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen oder Fußgängerzonen Passanten Mund-Nasen-Bedeckungen tragen – auch in Wertheim. Am Mittwoch haben die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs die Hinweisschilder angebracht.

„Wir setzen damit Landesrecht um. In der Fußgängerzone sind mehr Menschen unterwegs und verweilen auch dort“, erklärt Ordnungsamtsleiter Volker Mohr. Um Ansteckungen zu vermeiden, sei es daher wichtig, Maske zu tragen. Gerade auch im Hinblick auf den bevorstehenden „Wertheimer Winterzauber“, der zeitweise zu einem erhöhten Besucheraufkommen führen könnte. Die Maskenpflicht soll mindestens den Dezember über bestehen.

Quelle : Wertheim.de

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